Musik für Youtube Videos verwenden – was ist zu beachten?

Musik für YouTube Videos verwenden

Geschützte Musik für YouTube Videos zu verwenden birgt oft die ein oder andere Stolperfalle. Wer Videos mit fremder Musik hochlädt, kann eine Abmahnung oder die Entmonetarisierung riskieren. Folgender Blogbeitrag gibt Dir ein paar Tipps und Infos zum Thema.

Die grundlegende Frage zuerst, welche Musik darf man für YouTube Videos verwenden? Als YouTuber, Video-Creator oder Filmemacher bist Du stetig auf der Suche nach der perfekten Filmmusik für Deine Videos. Denn die musikalische Untermalung ist enorm wichtig, sie kann ein Video aufwerten oder die Botschaft es richtig unterstreichen.

Aus diesem Grund möchte ich Dir hier ein paar Tipps geben, worauf Du bei der Verwendung von Musik auf YouTube achten solltest, und wo Du gute Musik bekommst.

Basics Urheberrecht

Grundsätzlich gilt, wer fremde Musik ohne die Einwilligung des Urhebers im Internet hochlädt, befindet sich auf rechtlich dünnem Eis. Denn ein Song ist nach §2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Sehen Rechteinhaber ihre Urheberrechte als verletzt an, können sie Verstöße abmahnen lassen oder klagen. Das kann je nach Fall recht teuer werden. Hier mehr zum Urheberecht in der Musik.

Musikkompositionen fallen ab dem Zeitpunkt Ihrer Schöpfung unter das Urheberrecht. Um eine Urheberrechtsverletzung handelt es sich dann, wenn eine Veröffentlichung, Verbreitung oder Bearbeitung ohne die Zustimmung des Rechteinhabers stattfindet. Das schließt Remixe und Coverversionen, wie auch die private oder die kommerzielle Nutzung ein.

YouTube selbst empfiehlt in seinen Richtlinien folgendes, was die Verwendung von geschütztem Material angeht:

Wenn du urheberrechtlich geschütztes Material in deinem Video verwenden möchtest, benötigst du generelly eine entsprechende Genehmigung. YouTube kann dir diese Genehmigung leider nicht erteilen.

Quelle: https://support.google.com/youtube/answer/2797449?hl=de

YouTube und die GEMA

Die GEMA oder auch die “Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte” vertritt als Verwertungsgesellschaft die Nutzungsrechte der musikalischen Werke ihrer Mitglieder. Nach jahrelangen Streit zwischen YouTube und der GEMA betreffend der Vergütung der Künstler, konnten sich beide im Jahr 2016 über einen Lizenzvertrag einigen. Das bedeutet, dass Videos mit Musik in Deutschland nicht mehr gesperrt werden müssen.

Es ist doch nur Untermalung

Ob Du einen Song als Untermalung für einen Film oder als Musikvideo auf YouTube hochladen möchtest, macht keinen Unterschied. Die Verwendungsrechte der Musik obliegen allein den Urhebern oder ihren Verwertungsgesellschaften. Daher ist meine Empfehlung bei geschütztem Material Dir die schriftliche Erlaubnis zur Verwendung vom Urheber einzuholen. Als Alternative bieten sich Creative Commons Musik oder GEMAfreie Musik an – hier ist meist nur die Namensnennung notwendig.

YouTube und Remixe

Das Urheberrecht schützt ein Werk nicht nur vor der ungewollten Verbreitung und Veröffentlichung, sondern auch vor der Bearbeitung. Wer also einen Remix eines geschützten Songs erstellt, sollte sich auch hier die schriftliche Erlaubnis des Urhebers einholen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Konzertmitschnitte auf YouTube

Vielleicht warst Du gerade auf einem Herbert Grönemeyer Konzert und bist immer noch sehr begeistert. Am liebsten möchtest Du Deinen Mitschnitt sofort auf YouTube hochladen und mit Deiner Community teilen? Aber darf man das? Dazu hat am 02.06.2015 das OLG Hamburg einen Beschluss gefasst:

Die musikalischen Darbietungen auf den Konzerten stellen Werke der Musik dar und fallen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG somit in den Anwendungsbereich des Urheberrechtsgesetzes. Dieses schützt die dem Urheber alleinig zustehenden Rechte am Werk. 

OLG Hamburg, 02.06.2015

Konsequenzen bei Urheberrechtsverstoß

Solltest Du ohne Zustimmung des Urhebers Musik für Dein YouTube-Video verwenden, obliegt es ihm, ob das Video entfernt werden soll, entmonetisiert oder online bleiben darf. Zudem kann Dich der Urheber abmahnen und sogar soweit gehen von Dir Schadensersatz zu verlangen.
Außerdem sagen die Nutzungsbedingungen von YouTube, dass Du kein urheberrechtlich geschütztes Material hochladen darfst. Sollte es zu mehreren Verstößen kommen, kann YouTube Deinen Account dauerhaft sperren.

Mehr Infos zum – UrheberrechtMusik in VideosMusik gewerblich15 Sekunden Regel

FAQ

Welche Musik darf ich für mein Video verwenden?

Du darfst Musik für Dein YouTube Video verwenden, sofern Du über eine Lizenz oder die notwendigen Rechte verfügst. Sobald Du Dein Video der Öffentlichkeit zur Verfügung stellst, gilt dieses nicht mehr als privat, somit spielt es auch keine Rolle, ob Du damit Geld verdienst oder nicht. Mehr zum Urheberrecht in der Musik.

Wo kann man sich Lieder kostenlos downloaden?

Es gibt verschiedene Internetseiten, die Musik kostenlos für YouTube Videos anbieten. Darunter fallen viele Anbieter, die GEMAfreie kostenlos Musik zur Verfügung stellen. unter anderem JamendoSoundcloud, und meine Website: ronaldkah.de

Welche Lieder sind nicht urheberrechtlich geschützt?

Jede Musik ist urheberrechtlich geschützt. Ein Unterschied besteht lediglich bei den Nutzungsrechten. So gibt es Songs, deren Verwendung erst nach Erwerb einer kostenpflichtigen Lizenz möglich ist, andere wiederum können kostenlos verwendet werden.

Kostenlose Musik für YouTube

Welche Musik darf man denn für YouTube Videos verwenden?
Zum einen bietet sich hier die YouTube Musikdatenbank an, auf der viele generische Songs passend zur Stimmung Deines Videos zur Nutzung bereitstehen. Zum anderen kannst Du meine kostenlose Musik für YouTube unten in der Playlist verwenden. Mehr Lieder findest Du auf meiner Unterseite Gemafreie Musik oder auf meinem Soundcloud-Kanal. Hör doch mal rein!

Möchtest Du mehr zum Thema erfahren? Worauf Du allgemein bei der Nutzung von Musik in Videos achten solltest, findest Du in meinem Blogbeitrag: “Musik für Videos nutzen”

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Ronald Kah ist ein Musikproduzent, Komponist und Musik-Blogger aus Potsdam, der vor allem GEMA-freie Musik komponiert, die sich besonders für die Vertonung von Videos, Filmen und Social-Media-Beiträgen eignet.
Ronald Kah
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10 Comments

  1. Hallo Ronald!
    Nirgends kann ich herausfinden, warum YT ein Song lizenziert an YT durch UMG bei vielen auch kleinen YTber durchlässt, und bei upload meines videos ist es nicht gegangen. Es kann doch nicht sein, dass ein YT ber mit einem Abonnenten und nur ein paar likes eine Lizenz von UMG beantragt und bekommen hat! (https://www.youtube.com/watch?v=FoABeWWqnqU) Bei uns geht es um Enrique Iglesias Bailando für ein Zumba Dance Video. Vielen Dank

    1. Hallo Katarina,

      ich kann Deine Enttäuschung verstehen.

      In diesem Fall kann im Grunde nur auf die Nutzungsbedingungen von YouTube aufführen,
      (https://support.google.com/youtube/answer/2797449?hl=de)
      die unter der Frage “Wie erhalte ich eine Lizenz für Inhalte Dritter?” darauf hinweisen, dass Du für alle Elemente des Videos (darunter auch die Musik) über die notwendigen Rechte verfügen musst. Empfohlen wird hierbei sich an den Urheber bzw. den Rechteinhaber zu wenden, und um eine schriftliche Erlaubnis zu bitten.

      YouTube selbst kann keine Rechte von Werken Dritter erteilen. Eine Alternative wäre hier die Musikbibliothek von YouTube selbst, kostenlose gemafreie oder Creative Commons Musik zu verwenden.

      Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen?

      Viele Grüße
      Ronald

  2. Hallo Ronald,
    ich habe in meinen Reise-Videos unter anderem auch urheberrechtlich geschützte Musik verwendet.
    Ich möchte das Video auch nur einigen ausgewählten Bekannten zeigen und habe es deshalb als Privat (Das Video ist nur für dich und von dir ausgewählte Nutzer sichtbar.) auf YouTube hochgeladen.
    Ist dies rechtlich vertretbar?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Bei meiner Recherche bin ich auf Dein Musikangebot gestoßen und werde es bei zukünftigen Arbeiten berücksichtigen.
    Viele Dank und viele Grüße
    Gottfried

    1. Hallo Gottfried,

      danke für Deine Frage.

      Prinzipiell gilt, die Nutzung und Veröffentlichtung Werke dritter ist nur mit deren Zustimmung möglich.
      Dazu kann ich Dir gerne die Nutzungsbedingungen von YouTube ans Herz legen:
      https://support.google.com/youtube/answer/2797449?hl=de#zippy=%2Cich-möchte-ein-urheberrechtlich-geschütztes-werk-in-meinem-video-verwenden-wie-kann-ich-die-genehmigung-dazu-erhalten

      Wie es sich mit dem Privaten Video verhält, kann ich Dir nicht zu hundert Prozent sagen. In der Theorie können Nutzer, denen Du den privaten Link geschickt hast, eine Aufnahme machen und diese dann weiter veröffentlichen, was dann wiederum ein Urheberrechtsbruch wäre, sofern der Rechteinhaber nicht seine Zustimmung gegeben hat.

      Ich hoffe das hilft Dir weiter?

      Viele Grüße
      Ronald

  3. ich bin dabei, ein Video zu bearbeiten ,für Youtube. mit Gemafreier Musik, die möglichst kostenlos für mich ist .Denn ich bin noch Anfänger … aber es gibt da Auflagen wie ich das so gesehen habe, für Musikstücke von Künstlern, auf den entsprechenden Seiten, im Internet . Wo das auch verlangt wird , das die Quelle der runtergeladenen Musik mit angegeben werden muss .Wenn ich es dann veröffentlicht möchte .wie muss ich das denn angeben ,wie arbeite ich das so in mein (Urlaubs)-video mit ein?

    1. Hallo Henning,

      vielen Dank für Deine Frage.

      Die Quellenangabe verlangt jeder Künstler unterschiedlich. Fragen Sie im konkreten Fall direkt beim jeweiligen Künstler nach.

      Damit Sie als Beispiel meine Musik kostenlos für private und kommerzielle Zwecke verwenden können, gilt folgende Nennung:
      ▷ Musik von Ronald Kah, Web: https://ronaldkah.de/ im Abspann oder in der Videobeschreibung (bswp. YouTube).

      Mehr Informationen finden Sie unter: https://ronaldkah.de/gemafreie-musik-kostenlos-downloaden/

      Viele Grüße
      Ronald Kah

  4. Hallo Ronald!

    Ich möchte mit meinem Keyboard in YouTube einen Song performen. Wie schaut es da eigentlich mit den Rechten aus? Ich nehme an man darf da auch nicht bekannte Songs spielen oder? Wäre super wenn du mir da vielleicht ein paar Infos oder Tipps geben könntest. Vielen Dank!

    Liebe Grüsse
    Andy

    1. Hallo Andy,

      vielen Dank für Deine Frage. Gerne versuche ich diese zu beantworten.

      In den Guidelines von YouTube kannst Du nachlesen, dass man nur Musik veröffentlichen sollte, deren Rechte man besitzt. Das schließt auch Coverversionen ein.
      Hier findest Du die Guidelines:
      https://support.google.com/youtube/answer/2797449?hl=de

      Zusätzlich kann ich Dir meinen Blogbeitrag “Musik covern und veröffentlichen” empfehlen, in diesem gehe ich speziell auf das Thema ein:
      https://ronaldkah.de/musik-covern-veroeffentlichen/

      Ich hoffe das hilft Dir weiter?

      Viele Grüße
      Ronald

  5. Hallo Ronald,

    Hätte nach dem Lesen jetzt auch eine Frage. Reicht es, wenn der Künstler selbst mir eine Freigabe erteilt, oder muss das sein Plattenlabel tun? Wie läuft das dann ab? Reicht das zum Beispiel per Mail? Muss ich dann tatsächlich in Papierform einen Lizenzvertrag/Nutzungsvertrag abschließen? Gibt es da Vorlagen für?

    Vielen Dank schonmal!
    Jens

    1. Hallo Jens,

      vielen Dank für Deine sehr gute Frage.

      Leider kann ich Dir das gar nicht so pauschal beantworten, da es Künstler gibt, die selbst die Verwaltung Ihrer Musikrechte übernehmen und andere, die diese Aufgabe an dritte weitergeben (Label, Plattenfirma).
      Mein Tipp: Schreibe erst einmal den Künstler / die Künstlerin direkt an, diese(r) wird im besten Fall genau wissen, was an Lizenzen / Kosten / Vorlagen notwendig ist, damit Du seine / ihre Musik nutzen kannst.

      Ich hoffe, ich konnte Dir damit weiterhelfen.

      Viele Grüße
      Ronald

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