Musik für Film verwenden – was ist zu beachten?

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Musik wird heutzutage immer öfter gebraucht. Ob für ein YouTube Video oder einen Film – Musik kann Deinen Film aufpeppen. Hier ein Überblick, was Du als Filmemacher beachten solltest.

Der Status Quo

Immer wieder kommt es vor, dass auf YouTube einzelne Videobeiträge gesperrt werden, weil sie urheberrechtlich geschütztes Material beinhalten. Das erklärt sich dadurch, das Filmemacher oft Hintergrundmusik in ihrem Film verwenden, deren Rechte sie nicht besitzen.
Es ist natürlich schön, wenn man unter seinem Kurzfilm die passende romantische Musik von Ed Sheeran legt, aber legal ist das in den meisten Fällen nicht.

Das sagt www.urheberrecht.de:

Musikstücke und Kompositionen fallen unter das Urheberrecht. Findet eine Verwertung ohne die Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers statt, handelt es sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung. Ein Verstoß gegen das Urheberrecht kann auch bei sogenannten Coverversionen vorliegen.

Für die Verwendung der Musik müssen Lizenzrechte eingeholt werden. Auf YouTube wurde zudem ein Content-ID System installiert, dass Inhalte mit geschütztem Material markiert und gegebenenfalls gesperrt. In einigen Fällen können Rechteinhaber sogar klagen. Mehr zum Urheberrecht in der Musik.

Welche Musik ist frei und welche geschützt?

Um es Filmemachern einfacher zu machen für ihre Filme Musik auszuwählen, unterscheidet man bei Musikrechten zwischen drei Kategorien:

Alle Rechte vorbehalten

Wenn ein Lied, eine Musikkomposition, geschaffen wird, greift automatisch das deutsche Urheberrecht. Das bedeutet, sobald ein Filmemacher dieses Werk für ein Video verwenden möchte, muss er den Urheber der Musik nach seiner Erlaubnis fragen, damit eine Veröffentlichung des Video möglich ist. Tut er das nicht, kann der Urheber klagen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Werk mit einem Copyright versehen ist oder nicht.

Gemeinfreie Werke

Wenn der Urheber eines Werkes seit siebzig Jahren verstorben ist, gilt dieses als gemeinfrei. Das bedeutet, jeder kann das Musikstück frei verwenden. Trotzdem gilt hier zu beachten, dass Plattenfirmen Rechte besitzen können, sofern die Komposition neu eingespielt oder neu aufgenommen wurde. Um sich auf der sicheren Seite zu wissen, gilt daher zu prüfen wie alt die Komposition ist, und wann die Aufnahme erstellt wurde.

Einige Rechte vorbehalten

Eine dritte Form bilden die Creative Commons Lizenzen. Diese bestehen aus verschiedenen “Lizenz-Bausteinen“. Der Urheber eines Musikwerkes kann zum Beispiel selbst bestimmen, ob sein Werk verbreitet oder kopiert werden darf, unter der Bedingung, dass er als Urheber benannt wird. Der Urheber kann zudem festlegen, ob sein Werk nicht verbreitet oder verändert werden darf. CC geschützte Musikwerke sind also nicht “frei” in dem Sinne. Als Filmemacher sollte man darauf achten, welche Lizenzbausteine hier verwendet wurden.

Creative Commons Lizenzen

Creative Commons oder die Creative Commons Lizenzen bestehen aus sechs Standard-Lizenzen. Diese lassen sich aus folgenden vier Modulen zusammenstellen.

  1. CC: Namensnennung: Der Autor des Werkes muss in jedem Fall genannt werden.
  2. CC: Keine Bearbeitung: Das Werk des Autors darf nicht verändert werden.
  3. CC: Nicht kommerziell: Das Werk darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
  4. CC: Weitergabe: unter gleichen Bedingungen: Nachdem das Werk bearbeitet wurde, muss es unter der gleichen CC Lizenz weiterverbreitet werden.

Folgende Kombinationen sind dabei möglich:

CC Lizenzen Übersicht
Quelle: http://www.blog.lehren.tum.de

Wenn Du mehr zur CC-Lizenz erfahren möchtest, kann ich Dir meinen Artikel “Was ist Creative Commons” empfehlen.

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2 Comments

  1. Die Frage ist ja, wie kommt man an die Komponisten bzw. an die CD Produzenten heran, um die Erlaubnis zur Verwendung von ihrer Musik zu erbitten.

    1. Hallo Josef,

      vielen Dank für Deine sehr gute Frage.

      Es kommt darauf an welchen Song Du verwenden möchtest. Je nachdem ist die Kommunikationsstrecke mal kürzer oder länger.

      Nehmen wir als Beispiel einen Komponisten oder eine Komponistin, der oder die GEMAfreie Musik auf einer Website anbietet. Hier ist es ganz einfach. Meist gibt es dann ein Kontaktformular bzw. eine direkte Mail-Adresse.

      Bei bekannteren Songs ist es oft herausfordernder. Beispiel; ein Song von Helene Fischer. Hier könnte man über Google die Suchbegriffe “Helene Fischer Kontakt” verwenden und landet dann bei ihrem Management mit der Adresse: https://www.helene-fischer.de/management/ und dem Kontakt info@kuenstlermanagement.de, dort könnte man nachfragen, an wen man sich in Sachen Musiknutzung wenden könnte. Wahrscheinlich sind dann noch weitere Schritte notwendig.

      So würde ich es versuchen.

      Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen?

      Musikalische Grüße
      Ronald

      Ich

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