Musik in Videos verwenden – was ist zu beachten?

Musik in Videos verwenden

Du möchtest Musik legal für Videos verwenden? Ich gebe Dir Tipps, worauf Du bei der Nutzung von Musik im Netz und auf diversen Videoplattformen wie YouTube, Vimeo oder Twitch achten solltest.

Das Internet lockt mit einer Menge an Musikangeboten. Begriffe wie GEMA oder Creative Commons stehen dabei im Raum. Zudem wird die EU-weite neue Urheberrechtsreform lautstark diskutiert. Alles Umstände, die es schwierig machen, im Lizenz-Dschungel durchzublicken.

Um ein Rechtsbewusstsein zu entwickeln, solltest Du Dich für einige Grundbegriffe sensibilisieren, wenn Du legal Musik in Videos auf Deiner Website, auf Videoplattformen wie (YouTube, Vimeo, Instagram, Twitch, Metacafe oder TikTok etc…) oder für Werbefilme verwenden möchtest.

Disclaimer: Da ich kein ausgebildeter Jurist bin, empfehle ich Dir bei einem konkreten Fall eine Rechtsberatung zu suchen. All die hier bereitgestellten Informationen sind die Summe aus Recherche und dem Wissen aus meiner täglichen Arbeit als Musiker.

Urheberrecht: Grundlagen

Im Urheberrecht wird zwischen drei Kategorien unterschieden. Auf diese möchte ich kurz und knapp eingehen, damit Du einen Überblick bekommst:

Alle Rechte vorbehalten

Ab dem Zeitpunkt der Schöpfung einer Musikkomposition gilt das Urheberrecht. Das heißt, Du als Filmemacher musst den Urheber um eine Erlaubnis bitten, damit Du seine Musik nutzen darfst. Versäumst Du diese, kann der Urheber sein Recht einfordern oder klagen.

Gemeinfreie Werke

Als “gemeinfreies Werk” gilt ein Lied, wenn der Komponist bereits siebzig Jahre verstorben ist. Das bedeutet, dieses Werk steht der Allgemeinheit zur freien Verwendung zur Verfügung. Aber aufgepasst, einige Plattenfirmen können Rechte an aktuellen Tonaufnahmen besitzen, was bedeutet, dass Du, um auf Nummer sicher zu gehen, Dir die Rechte einholen bzw. zumindest bei den Verwertern nachfragen solltest, möchtest Du diese Tonaufnahmen verwenden.

Einige Rechte vorbehalten – CC

Ein ganz legaler Weg, um Musik für Videos zu verwenden sind Werke, die unter den Creative Commons Lizenzen stehen. Meistens ist zur Verwendung der Lieder nur die Nennung des Komponisten notwendig. Ich biete freie Musik kostenlos an. Hör doch mal rein.

Wichtig: Zusammengefasst heißt das, Du darfst nur Musik für eigene Videos verwenden, wenn Du über die notwendigen Nutzungsrechte verfügst. Im schlimmsten Fall kann der Urheber Dich verklagen.
Möchtest Du Musik für Werbung nutzen, bietet sich Creative Commons Musik an.

§ 1 Allgemeines
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__1.html

GEMA

Viele sehen die GEMA stark mit dem Urheberrecht verknüpft. Das ist aber ein Irrglaube. Die GEMA nimmt nur die Vervielfältigungs- und Aufführungsrechte von Werken ihrer Mitglieder in einer Art Treuhänderschaft wahr. Die Urheberrechte werden daher nicht an die GEMA abgetreten. Die Aufgaben der GEMA sind:

  1. die Nutzungsrechte der Werke von ca. 60 000 Mitgliedern (Komponisten, Texter, Musikverleger) zu verwalten
  2. kümmert sich um die Wahrung des Urheberrechts und Ahndung von Urheberrechtsverletzungen – verfügt aber nicht über diese
  3. Ausschüttung und Vergütung ihrer Mitglieder nach einem Verteilungsschlüssel

Wichtig: Möchtest Du Musik für Videos benutzen, die bei der GEMA gemeldet ist, wird in den meisten Fällen eine Gebühr fällig. Diese orientiert sich an unterschiedlichen Faktoren. Wenn Du genaue Preise erfragen möchtest, hilft Dir vielleicht das Tarif-Formular der GEMA weiter.

Mehr Infos zum – UrheberrechtMusik in VideosMusik gewerblich15 Sekunden Regel

Lizenzfreie Musik

Was ist lizenzfreie Musik? Ein wenig klingt es wie “vogelfrei”. Ist es aber nicht. Auch hier gilt das deutsche Urheberrecht. Bei einem Song, der unter “Lizenzfreier Musik” läuft, erwirbst Du gegen eine Gebühr die Nutzungserlaubnis eines Songs für einen bestimmten Zweck. In den meisten Fällen sind diese Lieder GEMAfrei.

Wichtig: Möchtest Du lizenzfreie Musik für Deine Videos nutzen, plane ein Budget ein, da die Nutzung dieser Songs meist kostenpflichtig ist.

Ein wenig Musik….

(Ronald Kah, Dancing In The Moonlight)

YouTube

Wenn man eine erfolgreiche Selbstvermarktung betreiben möchte, führt kein Weg an der zweitgrößten Suchmaschine der Welt (YouTube) vorbei. Mit dieser Videoplattform lassen sich enorme Reichweiten erzielen.

Möchtest Du also Hintergrundmusik für Dein Video nutzen, gilt auch hier die Klärung der Nutzungsfrage. Baust Du einfach so einen Song aus den Charts in Dein Video ein, kannst Du einen “Strike” bekommen bzw. die Sperrung Deines Kanals riskieren.

Zudem nutzt YouTube eine Inhaltserkennungs-Technologie, das Content ID System, das urheberrechtlich geschützte Musik erkennen kann. Es obliegt dann dem Urheber, ob das Video gesperrt oder freigegeben wird, letzteres führt dazu, dass Dein Video nicht mehr monetarisiert werden kann – sprich: Du generierst keine Werbeeinnahmen mit diesem Video.

Wichtig: Möchtest Du Musik für YouTube nutzen, erwerbe im Vorfeld die Nutzungsrechte, wenn Du keine Sperrung Deines Kanals riskieren möchtest. Oder verwende gemafreie Musik, diese wird zumeist unter den Creative Commons Lizenzen angeboten.

Mehr zur Verwendung von Musik in YouTube Videos.

Musik für Videos kostenlos downloaden (Gemafrei)

Du suchst nach kostenloser Hintergrundmusik für Videos? Ich habe Dir dazu eine Liste meiner gemafreien Lieder zusammengestellt, die Du sowohl für private, als auch für gewerbliche Zwecke nutzen kannst. Diese kannst Du auf meiner Unterseite “Gemafreie Musik” oder auf meinem Soundcloud-Kanal kostenlos runterladen.

>>>Bedingungen für die Nutzung<<<

Slide 1
mehr
GEMAfreie Musik
für Dein Projekt kostenlos downloaden

Fazit: Musik in Videos verwenden

Um Musik in Videos zu verwenden gibt es drei Möglichkeiten, um auf der legalen bzw. rechtlich sicheren Seite zu stehen:

  1. Du erwirbst im Voraus schriftlich die Nutzungsrechte der Musik vom Urheber. Entweder ist das der Komponist selbst, die Plattenfirma oder die Verwertungsgesellschaften wie die GEMA (Deutschland), AKM (Österreich) oder SUISA (Schweiz)
  2. Du nutzt freie Musik, deren Urheber nicht bei Verwertungsgesellschaften angemeldet sind. Zum Beispiel meine Wenigkeit: Ich biete GEMAfreie Musik kostenlos an.
  3. Die dritte Möglichkeit, und wohl aufwändigste, Du komponierst selbst einen Song und machst Dich so selbst zum Urheber. In diesem Fall könnte ich Dir auch weiterhelfen. Ich biete Auftragskompositionen an.

Buchtipp

Wenn Du mehr zum Thema Musik und Urheberrecht erfahren möchtest, dann empfehle ich Dir das Buch YouTube vs. GEMA: Musik und Urheberrecht im digitalen Kapitalismus von Philip Stade.
Hier geht es zum Buch!*

Ronald Kah
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43 Comments

  1. Hallo Ronald,
    Für ein Aftermovie für ein Oktoberfest bin ich aktuell auf der Suche nach passender Musik. Dies ist Themenbedingt natürlich recht schwer. Nun habe ich über eine Website gemafreies Material gefunden. Allerdings möchte ich im Video auch live Tonmitschnitte mit einarbeiten. In wie weit ist dies rechtlich möglich?
    Lieben Dank
    Christian

    1. Halla Christian,

      danke für Deine Frage.
      Wenn bei den Live-Tonmitschnitten eindeutig geschützte Musik zu hören ist, ist es besser diese rauszulassen, stumm zu schalten oder den Urheber um eine schriftliche Erlaubnis zur Verwendung zu bitten.

      Ich hoffe, ich konnte Deine Frage beantworten.

      Viele Grüße
      Ronald

  2. Hallo Ronald,
    wie ist es mit der Nutzung von nur einem Teil eines Musikstücks dh. wenn eine Komposition 7 Minuten dauert und ich will nur zb. 2 Minuten verwenden in einem video als Hintergrundmusik ???
    Vielen Dank
    Kati

    1. Hallo Kati,

      im Zweifel empfehle ich Dir schriftlich die Zustimmung des Urhebers einzuholen. Damit bist Du immer auf der sicheren Seite.

      Viele Grüße
      Ronald

  3. Hallo Ronald,

    wie verhält es sich mit Aftermovies von einem Urlaub, die ich nur mit den beteiligten Personen teile und dabei Musik verwende die ich vorher erworben und runtergeladen habe ohne eine Berechtigung oder Ähnliches?
    Ich habe nicht vor das Video in irgendeinerweise auf YouTube oder anderen Anbietern bereitzustellen.

    VG aus Nürnberg,
    Tamer

    1. Hallo Tamer,

      vielen Dank für Deine Frage.

      Es spielt eine Rolle, wie Du dieses Video teilst.
      Bei einer privaten Vorführung in den eigenen vier Wänden oder beim persönlichen Verschicken per Mail, sehe ich kein Problem.
      Anders verhält es sich, wenn Du das Video für eine breite Öffentlichkeit zur Verfügung stellst.

      Grundsätzlich gilt:

      Wer geschützte Musik teilt bzw. verbreitet, sollte sich im Zweifelsfall immer schriftlich die Genehmigung des Urhebers einholen.

      Ich hoffe das hilft Dir weiter.

      Viele Grüße
      Ronald

  4. Hallo Ronald,

    für ein Bewerbungsvideo würde ich gerne Musik von einem bekannten Künstler verwenden. Das Video schicke ich nur an ein zwei Firmen und ich verdiene mit dem Video auch kein Geld oder so.
    Wie verhält sich das in diesem Fall?

    LG Lea

    1. Hallo Lea,

      im Zweifel empfehle ich Dir immer die schriftliche Genehmigung des Urhebers bzw. der jeweiligen Plattenfirma einzuholen. Selbst wenn Du mit dem Video nicht direkt Geld verdienst, nutzt Du es nicht aus rein privaten Zweck.

      Ich hoffe das hilft Dir weiter?

      Viele Grüße und viel Erfolg mit Deinem Bewerbungsvideo
      Ronald

  5. Hallo Ronald,
    ist die Nutzung einer normalerweise GEMA-pflichtigen Musik erlaubt, wenn nur etwa 5 Sekunden eines Songs im YT-Video benutzt werden?
    Danke für deine Hilfe, und den hilfreichen Blog überhaupt.

    Beste Grüße,
    Ferdi

    1. Hallo Ferdinand,

      danke für Deinen Kommentar.

      Du könntest von dem Zitatrecht Gebrauch machen. Dafür sollte aber ein Zweck vorliegen. Sicher ist es aber nicht: Siehe auch https://ronaldkah.de/urheberrecht-musik/#Die_30_Sekunden_Regel

      Grundsätzlich gilt; urheberrechtlich geschütztes Material ist geschützt, egal wie viele Sekunden Du davon verwendest. Um rechtlich also auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich Dir die schriftliche Genehmigung des Urhebers bzw. eine Lizenz zu besorgen, dass Du die Musik für Dein Video verwenden darfst.

      Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

      Viele Grüße
      Ronald

  6. Hallo Roland,

    ich streame gerne auf der Plattform Twitch und verwende Musik (natürliche Copyright frei).

    Folgende Frage stelle ich mir aber:
    Ich habe schon größere Streamer gesehen die keine Copyright freie Musik verwenden und den Songtitel + Interpreten im Stream dauerhaft zeigen. Ist durch diese dauerhafte Anzeige des Musiktitels und des Interpreten das Copyright “aufgehoben”?

    Beste Grüße,

    Tobias

    1. Hallo Tobias,

      danke für Deine Frage.

      prinzipiell gilt: Ohne die Zustimmung des Urhebers (am besten schriftlich) darf Musik nicht veröffentlicht, verbreitet oder verarbeitet werden – egal wo. Das heißt, selbst wenn Du in Deinen Streams den Songtitel und Interpreten dauerhaft anzeigst, aber nicht über die notwendigen Nutzungsrechte verfügst, Twitch Dich theoretisch striken kann. Zudem steht in den Nutzungsrichtlinien von Twitch, dass Du nur Musik verwenden darfst, für die Du eine Lizenz bzw. Rechte besitzt.

      Siehe: https://www.twitch.tv/p/de-de/legal/community-guidelines/music/

      Bei großen Streamern, die geschützte Musik verwenden, kann ich mir zwei Szenarien vorstellen:
      1. sie gehen ohne erworbene Lizenz ein Risiko ein
      2. oder sie haben eine schriftliche Erlaubnis des Urhebers/bzw. Labels und sind daher save

      Ich hoffe das hilft Dir weiter 🙂

      Weitere Informationen zu Twitch und dem Urheberrecht findest Du in meinem Blogbeitrag:
      https://ronaldkah.de/twitch-musik/

      Viele Grüße
      Ronald

  7. Hallo Ronald Kah,

    ich will ein Video auf unserer Schul-Website veröffentlichen, es soll so eine Art Tagesschau werden aber nur im einmal im Monat. In dieser Show wollten wir am Anfang einen Song für das Intro benutzen.

    Muss ich Gema bezahlen?

    Danke für den tollen Blog.
    Mfg Mario

    1. Hallo Mario,

      vielen Dank für Dein positives Feedback und Deine Frage.

      Bei der Beantwortung Deiner Frage würde mir der Name des Songs helfen, damit ich weiß ob dieser bei der GEMA gemeldet oder GEMAfrei ist.
      Eventuell hilft Dir dieses Formular bei der Suche: https://online.gema.de/werke/search.faces
      Findest Du ihn darunter, müssen GEMA-Gebühren gezahlt werden.

      Handelt es sich um ein gemafreies Stück, könnte eine einmalige Nutzungsgebühr fällig werden, es sei denn der Anbieter stellt den Song kostenlos zur Verfügung. Hier auf die Nutzungsbedingungen achten.

      Grundsätzlich ist mein Ratschlag bei der Nutzung von Songs Dir die schriftliche Erlaubnis des Urhebers geben zu lassen, um den Song für den jeweiligen Zweck nutzen zu dürfen.

      Ich hoffe das beantwortet Deine Frage? 🙂

      Viele Grüße
      Ronald

  8. Hallo Roland,
    ein guter und hilfreicher Blog! Vielleicht kannst du mir noch sagen, was ich beachten muss, wenn ich mit Arbeitskollegen einen Song als Chor im Homeoffice einsingen, zusammenschneiden und auf dem YT-Kanal der Firma veröffentlichen möchte. Greifen da GEMA Gebühren? Wir wollen eine Instrumentalversion eines bekannten Songs nutzen.

    Viele Grüße
    Kitty

    1. Guten Morgen Kitty,

      YouTube selbst weist in seinen Richtlinien darauf hin, kein urheberrechtlich geschütztes Material hochzuladen. Dazu zählen natürlich auch Coverversionen. Dass viele Cover auf YouTube existieren, liegt in erster Linie daran, dass diese geduldet werden – es ist daher eine Grauzone. Größere YouTube-Kanäle holen sich daher immer eine schriftliche Genehmigung des Urhebers/Plattenfirma/Label ein, wenn sie ein Cover hochladen möchten.
      Das wäre auch meine Empfehlung an Dich, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein.

      Ich habe dazu vor einiger Zeit einen Blogartikel geschrieben:
      https://ronaldkah.de/musik-covern-veroeffentlichen/

      Hier geht es zu den Richtlinien von YouTube:
      https://support.google.com/youtube/answer/2797449?hl=de

      Viele Grüße
      Ronald

  9. Hey Ronald,
    guter Beitrag. Wenn du GEMA freie Musik anbietest, bedeutet das, dass du kein GEMA Mitglied bist bzw. du deine Rechte für Online Vervielfältigung nicht von der GEMA vetreten lässt, oder?
    Ich bin Singer Songwriter und habe bisher mein Geld hauptsächlich durch Auftritte verdient, möchte nun aber ein zweites Standbein aufbauen und Musik für Videos schreiben und aufnehmen (hauptsächlich Imagevideos und solche Sachen). Ich bin seit einigen Jahren jedoch GEMA Mitglied. Meinst du, dass das hinderlich ist? Vielen Dank schon mal.

    1. Hallo Ludwig,

      danke für Deine Fragen. Gerne möchte ich diese beantworten.

      Zur GEMA: Das ist richtig, ich bin nicht Mitglied der GEMA. Ich habe mich entschieden meine Musik unter den Creative Commons Lizenzen anzubieten.

      Zur Frage Deiner GEMA-Mitgliedschaft: Das kann ich Dir nicht genau sagen. Soweit ich weiß, bist Du als GEMA-Mitglied angehalten alle Deine Werke bei der GEMA anzumelden. Auf Wikipedia habe ich aber einen Absatz gefunden, der beschreibt, dass man einzelne Songs “GEMA-freistellen” kann. Hier der Link: https://de.wikipedia.org/wiki/GEMA-freie_Musik#GEMA-freigestellte_Musik_von_GEMA-Mitgliedern

      Trotzdem würde ich Dir empfehlen, einfach mal bei der GEMA anzurufen, da Dir dort mit Sicherheit eine fundiertere Antwort gegeben werden kann.

      Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen?

      Viele Grüße
      Ronald

  10. Sehr interessant, aber ich habe schon vor längerer Zeit gelesen, dass man BIS ZU EINER BESTIMMTEN LÄNGE Musik in eigenen Videos benutzen darf, wenn man den Künstler zitiert.
    Da gab es DEM BERICHT ZUFOLGE auch schon Gerichtsurteile die dies bestätigten.
    Wäre nett, darauf eine Antwort zu bekommen.
    Gruß

    1. Hallo Klaus,

      danke für Deine sehr gute Frage.

      Grundsätzlich gilt, ohne die Zustimmung des Urhebers darf ein Werk nach § 6 UrhG nicht veröffentlicht, bearbeitet oder verbreitet werden. Das gilt aus meiner Sicht auch bei wenigen Sekunden, wenn das Werk eindeutig erkennbar ist.

      Eine Ausnahme bildet das (wie Du schon geschrieben hast) Zitatrecht nach § 51 UrhG. Es sollte aber nur im Rahmen einer wissenschaftlichen Aussage gebraucht werden.

      Ich hoffe, das beantwortet Deine Frage?

      Viele Grüße
      Ronald

      Quellen:
      https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__6.html
      https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html

  11. Ich habe eine Frage

    Der Gedanke und das Ziel:
    einen bestehenden Song einer Band von 1982 zu nutzen,
    die Melodie etwas umzuarbeiten,
    den Text des Original teilweise zu nutzen.

    Es handelt sich um ein Gruppenprojekt, zum Thema der aktuellen Covid Situation, ein Musikstück zu entwickeln.
    Dieses dann entstandene Produkt der Öffentlichkeit, Bekanntenkreis usw., kostenfrei vorzustellen.

    Dürfen wir das ??
    Wenn nein, wo kann man die nötigen Rechte erwerben?

    1. Hallo Detlef,

      vielen Dank für Deine Frage:

      Auch beim Covern eines Songs ist auf das Urheberrecht zu achten. Nach §12 UhrG stehen dem Urheber alleinige Bearbeitungs- und Veröffentlichungsrechte zu. Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich daher um eine schriftliche Erlaubnis zum Covern bitten.

      Weitere Informationen findest Du in meinem Blogbeitrag: https://ronaldkah.de/musik-covern-veroeffentlichen/

      Viele Grüße
      Ronald

  12. Hallo Ronald,
    Ich möchte mit kollege aus der altenpflege einvideo zu jerusalema machen.gibt ja schon soviel.hab jetzt gehört es istnoch rechtsfreier wiegedacht.kannst du mir sagen was ich da achten kann.wie komme ich an eine lizens oder geht das so?Danke dir
    Christine

    1. Hallo Christine,

      vielen Dank für Deine Frage.

      Leider ist der Song nicht “rechtsfrei”, was bedeutet, dass dieser urheberrechtlich geschützt ist. Du benötigst aus diesem Grund die Zustimmung des Urhebers bzw. der Plattenfirma – in dem Fall Warner Music (siehe: https://citizen.co.za/lifestyle/2336236/jerusalema-was-taken-down-on-youtube-due-to-technical-issues-says-master-kg/), am besten schriftlich, damit Du den Song für Dein Video nutzen darfst.
      Dass es bereits viele Tanzvideos mit dem Song gibt, ist da leider keine Sicherheit. Das fällt in den Bereich der Duldung, bzw. in eine rechtliche Grauzone.

      Ein Beispiel: Die Zuger Polizei hatte sich nachträglich eine Lizenz für ihr Tanzvideo gesichert. Siehe:
      https://www.zentralplus.ch/jerusalema-mit-den-urheberrechten-nimmt-es-die-zuger-polizei-nicht-so-genau-1990965/

      Ich hoffe das hilft Dir zu Beantwortung Deiner Frage?

      Viele Grüße
      Ronald

  13. Hallo Roland,

    ich möchte einen Song als Intro für einen Podcast verwenden, dafür brauche ich nur die ersten 15sec und die letzten 10sec. Fällt das unter die Grauzone des Zitatrechts? Und wie finde ich raus, wen ich bezüglich einer Genehmigung kontaktieren muss?
    Als Hilfe vielleicht: der Song den ich verwenden will ist “Take Care of Business” von Nina Simone.

    Vielen Dank dir und auch für den sehr interessanten Blog!

    Niki

    1. Hallo Niki,

      vielen Dank für Deine sehr gute Frage.

      Wenn es um das Zitatrecht geht, ist zu beachten, dass die Verbreitung und Veröffentlichung eines geschützten Werkes ausschließlich einen besonderen Zweck dienen sollte. Also zum Beispiel wenn Du damit eine wissenschaftliche These unterstützen möchtest. Siehe https://dejure.org/gesetze/UrhG/51.html
      Wenn Du diese Kriterien erfüllst, könntest Du es als Zitat verwenden.
      Da Du den Song aber in Deinem Intro dauerhaft verwenden möchtest, empfehle ich Dir die schriftliche Erlaubnis des Urhebers bzw. der Plattenfirma einzuholen, da Du andernfalls Gefahr läufst abgemahnt zu werden.

      Soweit ich es in meiner kurzen Recherche gesehen habe, hat die Band “Bachman-Turner Overdrive” ihr letztes Album beim Label “Mercury Records” veröffentlicht, dort würde ich zuerst nachfragen.

      Mehr zum Thema Urheberrecht findest Du in meinem Blogbeitrag: https://ronaldkah.de/urheberrecht-musik/#Die_30_Sekunden_Regel

      Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen?

      Viele Grüße
      Ronald

  14. Hallo Ronald,
    vielen Dank erstmal für deine Infos 😉 sehr informativ!

    Nun aber zu meiner Frage: wenn ich über iTunes ein Lied kaufe und es für ein 30sec. langes Video benutze, dieses Video dann auf Instagram als Real auf meiner Seite (öffentlich gestellt) hochladen möchte, muss ich mir dafür auch eine Erlaubnis einholen? Es geht hierbei um „Legendary“ von Welshly Arms…
    Vielen Dank im Voraus für dein Feedback.

    1. Hallo Anna,

      danke für Deine Frage.

      Kurz gesagt, ja.
      Der Kauf eines Songs auf iTunes berechtigt nicht diesen für andere Zwecke zu veröffentlichen. Auch hier bedarf es der Zustimmung des Urhebers für den jeweiligen Zweck.

      Viele Grüße
      Ronald

  15. Hallo,

    ich bin Schülerin eines Gymnasiums und muss für den Literaturkurs ein Hörspiel erstellen. Dabei wurde ich darauf hingewiesen, dass ich die Rechte für die Songs die ich verwenden möchte brauche. Es handelt sich bei den ausgewählten Stücken um, den Refrain des Songs “If I killed someone for you” von Alec Benjamin (als Intro und Outro), sowie den Song “Somebodys Watching Me” von Rockwell.
    Das Hörspiel wird nur im Kursverband und evtl. beim Parallelkurs einmal abgespielt (wenn es in die Top 3 Projektergebnisse kommt).

    Ist es in Ordnung die Songs für diesen schulischen Zweck ohne Genehmigung zu nutzen (Wenn im Skript darauf hungewiesen ist, von wem das ist)? Wenn nicht, wo und wie komme ich schnellstmöglich zu einer Berechtigung?

    Vielen Dank im Voraus

    1. Hallo,

      vielen Dank für Deine Frage.

      Allgemein gilt, dass Du nur Musik für eigene Videos verwenden darfst, wenn Du über die notwendigen Nutzungsrechte verfügst. Ist dies nicht der Fall, empfehle ich Dir die notwendigen Rechte einzuholen, oder eine Musik zu verwenden, die für solche Zwecke frei zur Verfügung gestellt wird (Gemafreie Musik / Creative Commons Musik.

      Eine Nennung allein reicht hier nicht aus.
      Eine schriftliche Berechtigung bekommst Du direkt vom Urheber bzw. vom Label/Plattenfirma, die diesen Song vertreibt.

      Ich hoffe das beantwortet Deine Frage?

      Viele Grüße

  16. Hallo Ronald

    Ich habe einen Youtube Kanal und habe auf diesem Musik einer befreundeten Band verwendet für die Musik habe ich die Genemigung. habe trotzdem natürlich euine meldung wegen urheberrecht bekommen. wie kann ich youtube begreiflich machen, dass ich für die Musik die Erlaubniss habe diese zu benutzen?

    in den Besagten Videos ist soigar ein Bandmitglied mit dabei.

      1. Danke dies habe ich bereits getan, hoffe das dauert nicht mehr allzulange da das erste der Videos schon am 5.01 kommt. Die Frage ist muss ich das dann jedes mal machen oder genügt das einmal?

        und ich danke dir für deine schnelle Antwort und schöne Feiertage.

  17. Hallo,

    klasse, dass Sie auf die ganzen Fragen immer eingehen.
    Ich denke ich kann die Frage eigentlich beantworten, aber ich würde gerne eine Bestätigung haben.
    Mal angenommen Leute kommen auf mich zu und bitten mich darum für Sie einen kleinen Film zu entwerfen in welchem ich von Ihnen zur Verfügung gestellte Fotos mit von Ihnen ausgewählter Musik verwenden soll. Dieses Video erstelle ich dann und brenne es für sie auf CD für den Privatgebrauch. Diese Leute leisten dafür ein Entgelt, welches ich bei meiner Steuererklärung auch angebe (als Unternehmer). Verstoße ich gegen die Urheberrechte? Ich stelle das Video ja nicht ins Internet sondern stelle es lediglich für den privaten Gebrauch zur Verfügung.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Liebe Grüße

    1. Hallo Damian,

      danke für Deine sehr spannende Frage. Gerne versuche ich diese zu beantworten:

      Zu allererst würde ich Dir in diesem konkreten Fall doch eine Beratung bei einem Anwalt für Urheberrecht empfehlen. Es ist etwas schwierig aus meiner Sicht hierfür eine klare Aussage zu treffen.
      Trotzdem meine Empfehlungen für Dich:

      Nach meinem Verständnis greift das Urheberrecht, sobald ein Werk verbreitet, veröffentlicht UND auch bearbeitet wird. In Deinem Fall auch, sobald Du Fremdmaterial in einem Film nutzt und es als eigene Leistung verkaufst. Selbst die Angabe der Musik in den Credits wäre hier nicht ausreichend, es sei denn die nötigen Nutzungsrechte sind vorhanden. Du musst dann abwägen, ob für kleinere Videos ein bekannter Chartsong notwendig, oder doch eher unbekannte Creative Commons Musik ausreichend wäre. Letztere wäre ohne Probleme auch für gewerbliche Zwecke nutzbar – meist ist da nur die Quellenangaben notwendig. (Hier mehr dazu: https://ronaldkah.de/creative-commons-musik/)

      Wie gesagt, es ist schwierig. Darum würde ich Dir eine professionelle Rechtsberatung empfehlen, gerade weil Du mit einer Leistung Geld verdienst, die urheberechtgeschütztes Material beinhaltet.

      Ich hoffe das hilft Dir weiter?

      Musikalische Grüße
      Ronald Kah

  18. Hallo lieber Ronald,

    vielen Dank für die schöne Musik und dass ich sie kostenfrei in meinem YouTube Video verwenden darf.
    Ich habe deinen Namen und deine Website in der Beschreibung unter meinem Video verlinkt, ich hoffe ich habe das richtig verstanden, dass das die Infobox ist die du meinst. Schau gern mal nach und sag mir Bescheid, ob das so okay ist?
    https://youtu.be/FWT-zqdZf2A

    Liebe Grüße
    Claudia

    1. Hallo Claudia,

      danke, dass Du meine Musik nutzt und auch vielen Dank für Deine Frage.
      Du hast bei der Nennung alles richtig gemacht 🙂
      Ich wünsche Dir ganz viel Erfolg mit Deinem Video.

      Musikalische Grüße
      Ronald Kah

  19. Ich wusste tatsächlich noch nichts über das “gemeinfreie Werk”. Das ist ja super hilfreich. Man kann in der Videoproduktion also viel klassische Musik verwenden.

    1. Hallo Olli,

      vielen Dank für Deinen Kommentar.

      Ja, Du könntest klassische Musik für Deine Videoproduktionen verwenden, wenn Du diese selber einspielst. Moderne Tonaufnahmen von anderen hingegen unterliegen dem Urheberrecht, für die Verwendung ist aus diesem Grund die Erlaubnis notwendig.

      Musikalische Grüße
      Ronald

  20. Hallo Ronald,

    Tolle Website und sehr hilfreich wie du Auskunft gibst über dieses doch sehr komplexe Thema.

    Ich habe ein Highlights-Video unserer Volleyball Saison gemacht und mit Musik hinterlegt die wir auf unserer Playlist haben (Musik von YT). Ich habe das Video dann auf YT hochgeladen damit sich die Spielerinnen und ein paar Fans darüber freuen können. Ich schalte keine Werbung und verdiene auch sonst kein Geld damit. Die Urheberrechtsprüfung von YT hat beim Upload “Keine Auswirkungen” auf das Video ergeben.
    Ist es dann in Ordnung oder kann es sein, dass ich trotzdem einen Strike erhalte und das Video gelöscht wird?
    Bei den Liedern handelt es sich z.B. um Sia-Unstoppable und Bryan Adams-We’re gonna Win.

    Danke für ein Feedback!

    1. Hallo Tobias,

      vielen Dank für Deinen Kommentar und Deine Frage:

      Generell gilt, dass, egal ob Du fremde Musik kommerziell oder nicht kommerziell verwendest, Du die Zustimmung des Urhebers benötigst, wenn Du fremde Musik für Dein Video verwenden möchtest.

      Auch YouTube weißt in seinen Richtlinien darauf hin.
      https://support.google.com/youtube/answer/2797449?hl=de#zippy=%2Cich-möchte-ein-urheberrechtlich-geschütztes-werk-in-meinem-video-verwenden-wie-kann-ich-die-genehmigung-dazu-erhalten

      Sollte das Video, wie in Deinem Fall beschrieben, direkt beim Hochladen “durchgewunken” worden sein, können trotzdem Folgen im Nachhinein entstehen.

      Aus diesem Grund würde ich Dir empfehlen, entweder Musik aus der YouTube-Bibliothek zu nutzen oder gemafreie Musik von diversen Portalen im Internet zu verwenden (aber auch hier auf die individuellen Nutzungsbestimmungen achten).

      Ich hoffe das hilft Dir weiter?

      Musikalische Grüße
      Ronald

  21. Hallo Ronald
    Seit fast 2 Monaten versuche ich einen Kontakt zu erhalten und um meine Frage zu Plazieren. Jedoch vergebes. Meine Frage geht dahin: Darf ich einen Liedtext von UDO Jürgens in mein Buch erwähnen, welcher mir über sehr lange Zeit geholfen und getragen hat? Wer nie verliert hat den Sieg nicht verdient, so heisst es. Wie bereits erwähnt erhalte ich keine Antwort und eigentlich würde ich gerne, spätestens in einem Monat in Druck gehen. Also kein Abspielen oder so, einfach den Text als positives Instrument erwähnen. Was hast du für einen Rat für mich, wenn ich immer auf Mauern stosse und wohin könnte ich mich wenden? Mir wäre es sehr wichtig, wenn ich den Text erwähnen könnte….Danke für das Feedback und lieben Gruss

    1. Hallo Daniel,

      vielen Dank für Deine Frage.

      Rein rechtlich gesehen benötigst Du eine Erlaubnis von den Urhebern bzw. Rechteinhabern, idealerweise schriftlich. Selbst wenn Du keine Antwort erhältst, solltest Du den Liedtext nicht verwenden.

      Es ist ratsam, auf die Verwendung des Liedtextes zu verzichten, um Dich vor möglichen Abmahnungen mit hohen Gebühren zu schützen. Einzig den Songnamen könntest Du erwähnen.

      Im Zweifel würde ich mir einen Anwalt zur Rate ziehen, dann bist Du auf der rechtlich sicheren Seite.

      Musikalische Grüße
      Ronald

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