Geschützte Musik für YouTube Videos zu verwenden birgt oft die ein oder andere Stolperfalle. Wer Videos mit fremder Musik hochlädt, kann eine Abmahnung oder die Entmonetarisierung riskieren. Folgender Blogbeitrag gibt Dir ein paar Tipps und Infos zum Thema.
Die grundlegende Frage zuerst, welche Musik darf man für YouTube Videos verwenden? Als YouTuber, Video-Creator oder Filmemacher bist Du stetig auf der Suche nach der perfekten Filmmusik für Deine Videos. Denn die musikalische Untermalung ist enorm wichtig, sie kann ein Video aufwerten oder die Botschaft es richtig unterstreichen.
Aus diesem Grund möchte ich Dir hier ein paar Tipps geben, worauf Du bei der Verwendung von Musik auf YouTube achten solltest, und wo Du gute Musik bekommst.
Basics Urheberrecht
Grundsätzlich gilt, wer fremde Musik ohne die Einwilligung des Urhebers im Internet hochlädt, befindet sich auf rechtlich dünnem Eis. Denn ein Song ist nach §2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Sehen Rechteinhaber ihre Urheberrechte als verletzt an, können sie Verstöße abmahnen lassen oder klagen. Das kann je nach Fall recht teuer werden. Hier mehr zum Urheberecht in der Musik.
Musikkompositionen fallen ab dem Zeitpunkt Ihrer Schöpfung unter das Urheberrecht. Um eine Urheberrechtsverletzung handelt es sich dann, wenn eine Veröffentlichung, Verbreitung oder Bearbeitung ohne die Zustimmung des Rechteinhabers stattfindet. Das schließt Remixe und Coverversionen, wie auch die private oder die kommerzielle Nutzung ein.
YouTube selbst empfiehlt in seinen Richtlinien folgendes, was die Verwendung von geschütztem Material angeht:
Wenn du urheberrechtlich geschütztes Material in deinem Video verwenden möchtest, benötigst du generelly eine entsprechende Genehmigung. YouTube kann dir diese Genehmigung leider nicht erteilen.
Quelle: https://support.google.com/youtube/answer/2797449?hl=de
YouTube und die GEMA
Die GEMA oder auch die “Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte” vertritt als Verwertungsgesellschaft die Nutzungsrechte der musikalischen Werke ihrer Mitglieder. Nach jahrelangen Streit zwischen YouTube und der GEMA betreffend der Vergütung der Künstler, konnten sich beide im Jahr 2016 über einen Lizenzvertrag einigen. Das bedeutet, dass Videos mit Musik in Deutschland nicht mehr gesperrt werden müssen.
Es ist doch nur Untermalung
Ob Du einen Song als Untermalung für einen Film oder als Musikvideo auf YouTube hochladen möchtest, macht keinen Unterschied. Die Verwendungsrechte der Musik obliegen allein den Urhebern oder ihren Verwertungsgesellschaften. Daher ist meine Empfehlung bei geschütztem Material Dir die schriftliche Erlaubnis zur Verwendung vom Urheber einzuholen. Als Alternative bieten sich Creative Commons Musik oder GEMAfreie Musik an – hier ist meist nur die Namensnennung notwendig.
YouTube und Remixe
Das Urheberrecht schützt ein Werk nicht nur vor der ungewollten Verbreitung und Veröffentlichung, sondern auch vor der Bearbeitung. Wer also einen Remix eines geschützten Songs erstellt, sollte sich auch hier die schriftliche Erlaubnis des Urhebers einholen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Konzertmitschnitte auf YouTube
Vielleicht warst Du gerade auf einem Herbert Grönemeyer Konzert und bist immer noch sehr begeistert. Am liebsten möchtest Du Deinen Mitschnitt sofort auf YouTube hochladen und mit Deiner Community teilen? Aber darf man das? Dazu hat am 02.06.2015 das OLG Hamburg einen Beschluss gefasst:
Die musikalischen Darbietungen auf den Konzerten stellen Werke der Musik dar und fallen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG somit in den Anwendungsbereich des Urheberrechtsgesetzes. Dieses schützt die dem Urheber alleinig zustehenden Rechte am Werk.
OLG Hamburg, 02.06.2015
Konsequenzen bei Urheberrechtsverstoß
Solltest Du ohne Zustimmung des Urhebers Musik für Dein YouTube-Video verwenden, obliegt es ihm, ob das Video entfernt werden soll, entmonetisiert oder online bleiben darf. Zudem kann Dich der Urheber abmahnen und sogar soweit gehen von Dir Schadensersatz zu verlangen.
Außerdem sagen die Nutzungsbedingungen von YouTube, dass Du kein urheberrechtlich geschütztes Material hochladen darfst. Sollte es zu mehreren Verstößen kommen, kann YouTube Deinen Account dauerhaft sperren.
Mehr Infos zum – Urheberrecht – Musik in Videos – Musik gewerblich – 15 Sekunden Regel
FAQ
Du darfst Musik für Dein YouTube Video verwenden, sofern Du über eine Lizenz oder die notwendigen Rechte verfügst. Sobald Du Dein Video der Öffentlichkeit zur Verfügung stellst, gilt dieses nicht mehr als privat, somit spielt es auch keine Rolle, ob Du damit Geld verdienst oder nicht. Mehr zum Urheberrecht in der Musik.
Es gibt verschiedene Internetseiten, die Musik kostenlos für YouTube Videos anbieten. Darunter fallen viele Anbieter, die GEMAfreie kostenlos Musik zur Verfügung stellen. unter anderem Jamendo, Soundcloud, und meine Website: ronaldkah.de
Jede Musik ist urheberrechtlich geschützt. Ein Unterschied besteht lediglich bei den Nutzungsrechten. So gibt es Songs, deren Verwendung erst nach Erwerb einer kostenpflichtigen Lizenz möglich ist, andere wiederum können kostenlos verwendet werden.