Urheberrecht Musik: Was ist erlaubt?

Urheberrecht Musik

Was muss ein Nutzer von Musik über das Urheberrecht wissen? Und was muss ein Musiker tun, damit seine Werke geschützt sind? Hier mal ein Überblick:

Als Musiker und Filmkomponist habe ich mich sehr intensiv mit dem geltenden Urheberrecht in Deutschland auseinandergesetzt. Ich wollte ein Verständnis darüber erlangen, welche Rechte ein Künstler hat und was Nutzer im Internet dabei beachten müssen. Deshalb ist das hier keine Rechtsberatung, sondern ein Fundus aus Informationen, die ich mir im Laufe meiner Aktivität als Musiker im Internet zusammengetragen habe.

Digitalisierung Musikindustrie

Vorwort: “Musik aus dem Internet“:
Mit Beginn des kommerziellen Internets in der frühen 90er Jahren des 20. Jahrhunderts fiel der Startschuss für die Digitalisierung in der Musikindustrie. Erstmals war es möglich nicht-physische Musikträger weltweit untereinander auszutauschen. Musikgeschäfte wurden ab diesem Zeitpunkt immer überflüssiger, da Musik nun online erworben werden konnte.
Somit erlebte das Musikformat MP3 – das bereits im Jahr 1982 erfunden wurde – einen wahren Boom und konnte sich blitzschnell über das Netz verbreiten. Als Ergebnis erhöhte sich die Schwierigkeit für Rechteinhaber die Verbreitung ihrer Werke zu kontrollieren.

Definition

Das Urheberrecht schützt die Rechte an einem musikalischen Werk, dass ein Musiker bzw. ein Komponist geschaffen hat. Das bedeutet, der Ersteller ist gleichzeitig der Urheber des Werkes. Daraus ergeben sich folgende Rechte nach §§ 11 ff UrhG:

Urheberpersönlichkeitsrechte

Urheberpersönlichkeitsrechte gelten nur für den Urheber und sind nicht auf andere übertragbar.

  1. Veröffentlichungsrecht: Der Urheber entscheidet, ob und wie sein Werk erstmalig veröffentlicht wird.
  2. Anerkennung Urheberschaft: Zudem steht dem Urheber das Recht auf Anerkennung zu, dass er/sie als Urheber eindeutig hervorgeht, bzw. genannt wird.
  3. Einstellungsverbot: Außerdem besitzt der Urheber das Recht darauf die Veröffentlichung bzw. eine Beeinträchtigung des Werkes zu verhindern.

Verwertungsrechte

Verwertungsrechte sind absolute Rechte, die dem Urheber erlauben diese auf andere zu übertragen. Das heißt jemand anderes darf die Musik gegen oder ohne eine Bezahlung nutzen oder eben nicht nutzen. Hier mal die wichtigsten Verwertungsrechte im Überblick:

  • Vervielfältigungsrecht
  • Verbreitungsrecht
  • Ausstellungsrecht
  • Bearbeitungsrecht

Urheberrechtsverletzung

Das sagt die Website www.urheberrecht.de:

Musikstücke und Kompositionen fallen unter das Urheberrecht. Findet eine Verwertung ohne die Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers statt, handelt es sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung. Ein Verstoß gegen das Urheberrecht kann auch bei sogenannten Coverversionen vorliegen.

Urheber genießen viele Rechte. Doch was passiert, wenn diese durch andere nicht beachtet werden? Dann tritt die Situation einer Urheberrechtsverletzung ein. Diese kann folgendermaßen zustande kommen:

  1. Wenn z. B. die Veröffentlichung des Liedes ohne die Zustimmung des Urhebers erfolgt.
  2. Der Urheber bei Veröffentlichung nicht genannt wird.
  3. Oder das Lied gecovert wurde, ohne das der Urheber dazu seine Zustimmung/Einwilligung gegeben hat.

Mehr Infos zum – UrheberrechtMusik in VideosMusik gewerblich15 Sekunden Regel

GEMA

Damit Musiker von ihrer Musik leben können, wurde die Institution GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführung- und mechanische Vervielfältungsrechte) gegründet, die Geld für Künstler eintreibt, bzw. berechtigt ist Lizenzgebühren zu erheben. Das heißt Kinos, Radiosender, Internetplattformen, in denen gema-lizenzierte Musik zu hören ist, müssen je nach Anzahl des Publikums Gebühren bezahlen.

Bedeutet also, jede Musik, die nicht bei der GEMA angemeldet ist, ist somit GEMA-frei. Daraus ergibt sich die Frage, wie Musiker und Komponisten ihre Musik schützen können, wenn es keine übergeordnete Institution gibt, die die Verbreitung der Werke kontrolliert? Darum geht es im nächsten Abschnitt.

Musikrechte

Es folgt ein Überblick, welche Musikrechte ein Komponist an seinen Werken genießt:

Alle Rechte vorbehalten

Sobald ein Musikwerk geschaffen wird, greift das deutsche Urheberrecht. Der Urheber muss in jedem Fall um Erlaubnis gefragt werden, sobald eine andere Person seine Musik nutzen möchte. Dazu zählt die Verbreitung, Verarbeitung und Vervielfältigung. Sollte ohne die Zustimmung des Urhebers das Werk verwendet werden, kann der Urheber klagen.

Gemeinfreie Werke

Wie lange gilt eigentlich das Urheberrecht? Verstirbt der Urheber, gilt sein Werk nach einer Dauer von 70 Jahren nach seinem Tod als gemeinfrei – man spricht hier auch von Verjährung. Trotzdem können Plattenfirmen weiterhin Rechte an der Komposition besitzen, sofern das Musikstück neu aufgenommen und wieder veröffentlicht wurde.

Einige Rechte vorbehalten

Zur Jahrtausendwende hat sich in Folge der Digitalisierung eine weitere Form etabliert. Creative Commons – diese beinhaltet verschiedene Lizenzen, die das bestehende Urheberrecht ergänzen. Hier kann der Urheber bestimmen, ob seine Musik für ausschließlich private oder auch kommerzielle Zwecke genutzt werden darf. Diese “Lizenzbausteine” kann der Komponist ganz individuell festlegen.

Mehr zu den CC-Lizenzen erfährst Du in meinen Blogbeitrag “Was ist Creative Commons“.

Musikrechte erwerben

Nehmen wir an, ein Filmemacher/Veranstalter möchte einen speziellen Song in seinem Projekt nutzen, dann muss er die Musikrechte dazu erwerben. Denn in der Regel besitzt ein Label oder eine Plattenfirma die Nutzungsrechte daran. Hier sollte man sich eine schriftliche Erlaubnis zur Nutzung einholen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Eine Alternative bilden GEMAfreie Musikstücke oder Creative Commons Musik, doch auch hier sollte man die Musikrechte schriftlich einholen, sofern die Nutzungsrechte der Anbieter nicht eindeutig festgelegt sind.

Die 15 Sekunden Regel?

In der Musik- und Medienbranche spricht man öfter mal von der “15 Sekunden Regel“. Das heißt, 15 Sekunden eines Liedes dürfen genutzt werden, wenn es in einem selbsterstellten, künstlerisches Werk zur nicht kommerziellen Nutzung verwendet worden ist. Es ist somit eine Interpretation des Zitatrechts (§ 51Zitate)

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.

Möchte man also einen Songausschnitt verwenden, kann man sich auf das Zitatrecht berufen, wenn dies in einem wissenschaftlichen Kontext steht. Trotzdem bewegt man sich hier in einer rechtlichen Grauzone. Ich rate Dir eher dazu eine sog. „Bearbeitungslizenz“ (schriftliche Einverständniserklärung) beim Urheber/Rechteverwalter einzuholen, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Musikrechte sichern

Wie schützt Du als Musiker Deine Komposition? Spätestens, wenn Du aus Deinem Kämmerlein hervor in die Öffentlichkeit trittst, stellt sich die Frage, wie kannst Du Deine Musik vor Songdiebstahl schützen?

Das Urheberrecht gilt sofort

Doch keine Panik. Das deutsche Urheberrecht schützt von Hause aus die Rechte an einem Werk. Das Urheberrecht beginnt ab dem ersten Akkord und dem ersten geschriebenen Wort eines Songtextes. Es macht also keinen Unterschied, ob Du Deine Musik bei der GEMA meldest – diese schützt Deine Musik nicht, sie treibt nur die Lizenzgebühren ein.

Songdiebstahl, was tun?

Doch nehmen wir den “worst case” an: Jemand anders verkauft Deine Komposition als seine, oder Du möchtest schon einmal vorsichtshalber einem Diebstahl vorbeugen. Ab hier gilt die Beweisfrage! Dazu ein paar Beispiele:

  1. Hast Du Deiner Familie oder Freunden den Song vorher schon mal vorgespielt? Dann könnten sie im Zweifelsfall vor Gericht aussagen.
  2. Auch kannst Du Deine Komposition ausdrucken, mit einem Datumsstempel versehen und an Dich selbst schicken und im Falle des Diebstahls dies als Beweis nutzen.
  3. Zudem kannst Du Deine Komposition bei einem Anwalt oder Notar hinterlegen.

Häufige Fragen

Wann erlischt das Urheberrecht?

Sobald der Urheber verstirbt, gilt sein Musikwerk nach 70 Jahren als gemeinfrei.

Wie kann ich meine Musik schützen lassen?

Nach § 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) gelten Musikwerke ab dem Zeitpunkt der Schöpfung als geschützt.

Was bedeutet Covern in der Musik?

Als Coverversion gilt eine Neufassung oder Neuinterpretation eines bestehenden Musikwerkes. Das Original und dessen wesentliche Züge werden so überdeckt, abgeleitet von dem englischen Wort “Cover”.

Welche Lieder sind urheberrechtlich geschützt?

Grundsätzlich sind alle Lieder urheberrechtlich geschützt deren Schöpfer noch am Leben ist bzw. nicht länger als 70 Jahre tot ist.

Wann darf man Musik verwenden?

Musik darf man dann verwenden, wenn man die Erlaubnis des Urhebers erhalten erhalten hat, oder über eine gültige Lizenz verfügt. Songs, die gemeinfrei sind, können außerdem verwendet werden – aber Achtung Plattenfirmen können über die Rechte der Aufnahme verfügen.


Hast Du Fragen oder Anmerkungen zum Urheberrecht in der Musik? Dann kontaktiere mich doch oder hinterlasse mir einen Kommentar: 🙂

Hinweis: Alle die hier aufgeführten Informationen sind keine Rechtsberatung oder als rechtsverbindlich zu verstehen. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen empfehle ich daher einen Rechtsbestand zu konsultieren.

Ronald Kah ist ein Musikproduzent, Komponist und Musik-Blogger aus Potsdam, der vor allem GEMA-freie Musik komponiert, die sich besonders für die Vertonung von Videos, Filmen und Social-Media-Beiträgen eignet.
Ronald Kah
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2 Comments

  1. Möchte rechte für ein Song kaufen, und weiss nicht wie? Brauche für meine eigene Videos, damit ich Sie in Facebook, YouTube, Instagram oder auf eigene Webseite verwenden darf.

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