Urheberrechtsform – Artikel 13 und seine Folgen

Urheberrechtsreform - Artikel 13

Artikel 13 – die Urheberrechtsreform innerhalb der EU – ist in aller Munde. Manche sehen das Ende des Internets kommen, so wie wir es bisher kennen. Doch was sind mögliche Folgen für Künstler, kleine Plattformen und Nutzer? Hier mal eine Übersicht:

Als Filmkomponist und gleichzeitig Urheber von Musik verfolge ich die Entwicklungen rund um die Reform des europäischen Urheberrechts mit großem Interesse. Dabei stellt sich mir die Frage, bringt dieses neue Gesetz mehr Vor- oder doch mehr Nachteile? Aus diesem Grund habe ich mich mit der Urheberrechtsreform und Artikel 13 näher auseinandergesetzt.

Hintergrund der Urheberrechtsreform

Es geht um das Urheberrecht – das Recht am geistigen Eigentum. Das heißt, wenn Du ein Lied komponierst, ein Bild malst oder einen Text verfasst, besitzt Du Rechte an Deinem Werk und niemand anders darf Dein Werk einfach so kopieren, verbreiten oder kommerziell nutzen. Das Problem ist, das Internet hat dieses jahrelang funktionierende Konstrukt des Urheberrechts stark ins Wanken gebracht. Es wird immer schwieriger zu kontrollieren, wo und wann es zu Urheberrechtsverstößen kommt.

EU-Leistungsschutzgesetz

Infolge der Digitalisierung und der rasanten Entwicklung des Internets, hat die EU die Notwendigkeit gesehen das Urheberrecht zu reformieren, um Kreativschaffende entsprechend vergüten zu können. Beschlüsse, die die EU festlegt, gelten als Richtlinie, die dann später die nationalen Regierungen in Gesetze gießen müssen. Die Reform des Urheberrechts besteht aus dem umstrittenen Leistungsschutzgesetz, dass 24 Artikel umfasst. Hier die wichtigsten Punkte:

  1. Plattformen sind nun juristisch für nutzergenerierte Inhalte verantwortlich und somit bei Urheberrechsverstößen haftbar. Zuvor konnten Nutzer in juristische Verantwortung genommen werden.
  2. Plattformen müssen dadurch Lizenzverträge mit der Kreativwirtschaft abschließen, um Urheber entsprechend vergüten zu können.
  3. Wenn Lizenzen nicht erworben werden können, müssen Plattformen urheberrechtliche Inhalte entfernen oder diese im Vorfeld blockieren (Filter).

Unterhändler der drei EU-Institutionen, bestehend aus Mitgliedern des Europäischen Rates, der EU Kommission und dem EU-Parlament haben sich in einer Trilogverhandlung am 13.02.2019 auf einen Kompromiss zur Urheberrechtsreform geeinigt. Viele Kritiker, gerade YouTuber, sehen dabei die Freiheit des Internets in Gefahr. Speziell geht es um den Artikel 13.

Artikel 13 erklärt

Artikel 13 sieht vor, dass alle Internetplattformen, deren Hauptinhalte von Nutzern erstellt werden, Inhaltserkennungstechniken verwenden sollen, damit keine urheberrechtlich geschützten Inhalte, über die die Nutzer keine Nutzungsrechte verfügen, hochgeladen werden können. Gleichzeitig soll die Haftung bei Urheberrechtsverstößen auf die Plattformen mit nutzergeneriertem Content übertragen werden. Facebook, Instagram, Twitter und YouTube sind so in der Pflicht. Aber auch kleine Fanforen.

Mögliche Folgen Artikel 13

Für die Musikindustrie und Musiker ist gerade die Plattform YouTube interessant, da hier die meiste Musik im Netz gehört wird und dadurch einen fundamentalen Teil der Musikvermarktung darstellt.
Die Rechte der Urheber zu schützen ist ein wichtiges Anliegen, die Lösung einer automatisierten Filterung eher sub-optimial. Was sind also mögliche Folgen durch Artikel 13?:

  1. Nur große Plattformen verfügen über Ressourcen oder finanzielle Mittel, um eine Filtersoftware umzusetzen. YouTube besitzt bereits einen Vorläufer, das Content ID System, das ein Entwicklungsbudget von 100 Millionen Dollar verschlungen hat.
  2. Kleine Plattformen können aufgrund von Punkt 1 quasi dicht machen, bzw. stehen mit einem Bein im Gefängnis.
  3. Selbst das Content ID System von YouTube läuft, Stand jetzt, nicht fehlerfrei. Und wir sprechen hier nur von Musik. Bei der Erkennung von Bildern und Texten entstehen weitere Stolpersteine. Zudem können Filter nicht zwischen Urheberrechtverstoß, Satire und Zitat unterscheiden.
  4. Lizenzverträge werden großen Plattform zwar hohe Geldbeträge abverlangen, sie aber nicht in finanzielle Nöte treiben. Anders sieht es da bei kleinen Plattformen aus (Foren, Community Websites…). Diese verfügen in der Regel nicht über große finanzielle Mittel, oder ein umfassendes juristisches Knowhow.
  5. Zensur: Die Gegner setzen die Einführung von Artikel 13 mit den Beginn einer Zensurmaschinerie gleich, so dass letztendlich die Meinungsfreiheit im Internet eingeschränkt werden könnte.

Was ändert sich für Kreative?

Was verändert sich dabei für Kreativschaffende? Musiker haben jetzt einen direkten Ansprechpartner (Die Plattform) und müssen nicht mehr tausenden Uploadern/Nutzern nachlaufen, die aus kommerziellen oder privaten Antrieb geschütztes Material hochladen. Sie können sich direkt mit der jeweiligen Plattform in Verbindung setzen, die hauptsächlichst das Geld mit den Inhalten verdient. Wie schon beschrieben, Plattformen sind durch die Urheberrechtsreform nun juristisch für ihre Inhalte verantwortlich.

YouTube gegen Artikel 13: fragwürdige Mobilisierung

Der BVMI (Bundesverband Musikindustrie) kritisiert die “YouTube-Kampagne gegen Artikel 13“. Sie stelle eine fragwürdige Mobilisierung der eigenen Community dar. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Florian Drücke spricht hier sogar von:

…Angstmache und einer Torpedierung eines Gesetzestextes, der über mehrere Jahre in einem demokratischen Prozess errungen worden ist…

Dr. Florian Drücke, Bundesverband Musikindustrie

und wirft der Plattform vor:

YouTube ist nicht wirklich bereit Verantwortung zu übernehmen.

Dr. Florian Drücke, Bundesverband Musikindustrie

Tobias Holzmüller meint in einem Interview im SWR2:

Es wurde versäumt die Urheberrechtsreform (von Seiten der Politik) zu erklären, aber manchmal stehen Interessen dahinter, die bewusst Panik schüren und sagen, da passieren Dinge, die zum Ende des freien Internets führen.

Tobias Holzmüller, Justiziar der GEMA

Ganz unrecht hat Tobias Holzmüller dabei nicht. YouTube hat es geschafft hauptsächlichst junge Leute und YouTuber auf die Straße zu bringen. Die Zielgruppe, um die es eigentlich bei der Urheberrechtsreform geht, Künstler und Kreative, sieht man bei den Demons vergebens. Warum?

Persönliche Meinung zu Artikel 13

Grundsätzlich bin ich dafür, dass meine Rechte als Urheber gestärkt werden. Kreative Arbeit wird in der heutigen Zeit viel zu wenig wertgeschätzt. Gerade Musik ist zur Massenware verkommen. Durch Plattformen wie YouTube verbreitet sich Musik rasant, der Kreative selbst bleibt dabei auf der Strecke.

Eigentor für die Musikindustrie?

Sollten Filter wirklich umgesetzt werden, schießt sich die Musikwirtschaft möglicherweise selbst ins Bein. Dadurch können sich Lieder weniger schnell verbreiten, Künstler werden somit weniger bekannt. Nur wenige Plattformen/Kanäle, die über Lizenzen verfügen, dürften dann die Musik nutzen. Kleine Künstler verlieren dadurch einen wichtigen Baustein für ihre Selbstvermarktung.

Mögliche Alternative für Upload-Filter

Was wäre eine Alternative? Einige Ansätze finden sich in der Offline Welt – die GEMA und VG-Wort zahlen einen Pauschalbetrag an Künstler aus. Große Plattformen wie YouTube können das auch machen. Jeder Musik-Kanal bekommt auf Basis seiner Klicks/Reichweite einen Betrag ausgezahlt, im Gegenzug bekommt YouTube eine Lizenz. In die Richtung kann es gehen.

Das Thema der Urheberrechtsreform sollte meiner Meinung nach öffentlich diskutiert werden und nicht wie bisher im stillen Kämmerlein. Das ist auch ein Grund, warum sich so eine extreme Wut auf Artikel 13 und die EU entlädt. Kommunikation und Transparenz sollte bei diesem heiklen Thema an erster Stelle stehen. Denn es geht es um die Zukunft des Internets.

Artikel 13 im Video erklärt

Wenn Du mehr zur Urheberrechtsreform erfahren möchtest, kann ich Dir folgendes Video der ARD empfehlen:

Du siehst gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicke auf die Schaltfläche unten. Bitte beachte, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Außerdem findest Du hier den Gesetzestext der EU unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52016PC0593

Ronald Kah ist ein Musikproduzent, Komponist und Musik-Blogger aus Potsdam, der vor allem GEMA-freie Musik komponiert, die sich besonders für die Vertonung von Videos, Filmen und Social-Media-Beiträgen eignet.
Ronald Kah
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