GEMA gewinnt gegen Suno: Was bedeutet das jetzt?

Das erste große Urteil gegen KI-Musik: Warum der Sieg der GEMA gegen Suno die Zukunft von Musik, Urheberrecht und KI verändern könnte.

Als ich Anfang 2025 über die Klage der GEMA gegen den KI-Musikgenerator Suno berichtet habe, war noch völlig offen, wie Gerichte den Einsatz urheberrechtlich geschützter Musik beim Training von Künstlicher Intelligenz bewerten würden. Damals ging es vor allem um die Frage: Darf eine KI einfach mit den Werken anderer Musiker trainiert werden, ohne deren Zustimmung?

Nun gibt es ein erstes Urteil des Landgerichts München I und ich halte es für einen wichtigen Meilenstein. Nicht nur für die GEMA, sondern für alle Menschen, die selbst Musik schreiben, komponieren oder produzieren.

Worum ging es in der Klage?

Die GEMA wirft dem US-Unternehmen Suno vor, urheberrechtlich geschützte Musikwerke ohne Zustimmung der Rechteinhaber für das Training seines KI-Modells verwendet zu haben. Außerdem soll die KI in der Lage gewesen sein, Songs zu erzeugen, die bekannten Originalen teilweise sehr ähnlich sind.

Im Verfahren ging es unter anderem um bekannte Titel wie „Atemlos“„Forever Young“„Big in Japan“ oder „Rasputin“.

Nach Auffassung der GEMA spricht diese starke Ähnlichkeit dafür, dass das KI-Modell Teile der Trainingsdaten gespeichert und reproduziert hat – und nicht lediglich allgemeine musikalische Muster gelernt hat.

Suno hingegen bestritt diese Vorwürfe und erklärte, das Modell speichere keine Originalwerke und die Verantwortung liege letztlich bei den Nutzern.

Das Urteil des Landgerichts München I

Das Landgericht München I gab der GEMA nun in wesentlichen Punkten Recht. Nach dem Urteil darf Suno bestimmte urheberrechtlich geschützte Musikwerke künftig nicht ohne Einwilligung der Rechteinhaber vervielfältigen oder für das Training seiner KI verwenden. Damit stärkt das Gericht die Rechte von Komponistinnen, Komponisten und Musikverlagen deutlich.

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es ist davon auszugehen, dass Suno Rechtsmittel einlegen wird. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnten daher noch einige Monate oder sogar Jahre vergehen.

Warum das Urteil so wichtig ist

Der Fall reicht weit über Suno hinaus. Er gehört zu den ersten Gerichtsverfahren weltweit, die sich mit der Frage beschäftigen, ob KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Musik ohne Lizenz zum Training ihrer Modelle verwenden dürfen.

Sollte das Urteil auch in höheren Instanzen Bestand haben, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Branche haben. Anbieter generativer Musik-KIs müssten künftig vermutlich Lizenzen erwerben oder nachweisen, dass ausschließlich rechtmäßig nutzbare Trainingsdaten verwendet wurden. Das würde die Entwicklung solcher Systeme deutlich verändern und gleichzeitig die Position von Urheberinnen und Urhebern stärken.

Meine Sicht als Musikproduzent

Ich verfolge das Thema nicht nur als Blogger, sondern auch als Musikproduzent. Seit vielen Jahren komponiere ich unter meinem Künstlernamen Ronald Kah eigene GEMA-freie Musik und weiß, wie viel Zeit, Erfahrung und Kreativität in jedem einzelnen Werk stecken. Deshalb ist für mich wichtig, dass KI-Anbieter nicht ungefragt mit urheberrechtlich geschützter Musik ihre System trainieren. Zusätzlich sollten Urheberinnen und Urheber fair an der Nutzung beteiligt oder zumindest um Erlaubnis gefragt werden.

Innovation und der Schutz kreativer Arbeit müssen aus meiner Sicht Hand in Hand gehen.

Was bedeutet das für Musiker und Content Creator?

Unternehmen und Content Creator sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen, denn künftig könnten nicht nur KI-Anbieter, sondern unter Umständen auch Nutzer stärker in die Verantwortung genommen werden.

Wer KI-generierte Musik kommerziell einsetzt, sollte daher die rechtlichen Risiken im Blick behalten. Deshalb lohnt es sich schon heute zu prüfen, ob menschlich komponierte und eindeutig lizenzierte Musik die langfristig sicherere Wahl ist.

Für Komponisten und Musikschaffende ist das Urteil ein wichtiges Signal, dass das Urheberrecht auch im Zeitalter generativer KI Bestand haben kann.

Es zeigt, dass hinter jedem Musikstück Menschen stehen, deren kreative Arbeit nicht einfach als kostenlose Grundlage für neue Technologien genutzt werden sollte.

Ronald Kah
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