Abmahnung wegen Musik auf Instagram & TikTok – Infos & Tipps

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Aktuell nehmen Abmahnungen wegen Musiknutzung auf Instagram und TikTok wieder zu. Als Musikproduzent gebe ich Dir einen Überblick und praktische Tipps für die Nutzung von Musik auf Social Media.

Musik gehört zu Social Media inzwischen einfach dazu. Ob Reels auf InstagramVideos auf TikTok oder Shorts auf YouTube, Musik sorgt für Emotionen, Reichweite und Wiedererkennung. Viele Creator, Unternehmen und Privatpersonen nutzen deshalb Songs als Hintergrund für ihre Inhalte.

In den letzten Monaten hat sich jedoch wieder gezeigt, dass die Zahl der Abmahnungen wegen unerlaubter Musiknutzung auf Social Media zunimmt. Rechteinhaber, Labels und spezialisierte Kanzleien gehen zunehmend gegen die Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik ohne entsprechende Lizenz vor.

Als Musikproduzent sehe ich dieses Thema aus zwei Perspektiven:
Zum einen aus Sicht der Urheber und Rechteinhaber, die von ihrer Arbeit leben müssen. Zum anderen aus Sicht von Content Creatorn und Social-Media-Nutzern, die oft gar nicht wissen, wann eine Nutzung von Musik rechtlich problematisch sein kann.

Mit diesem Artikel möchte ich deshalb einen Überblick über das Thema Abmahnung wegen Musik auf Social Media geben, typische Fehler erklären und praktische Tipps teilen, wie man solche Situationen vermeiden kann.

Wichtiger Hinweis / Disclaimer:
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten Fällen oder wenn Du selbst eine Abmahnung erhalten hast, solltest Du Dich unbedingt an einen Rechtsanwalt für Urheberrecht wenden.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist im deutschen Recht ein formelles Schreiben, mit dem ein Rechteinhaber eine Person oder ein Unternehmen auffordert, eine Rechtsverletzung zu unterlassen.

Im Kontext von Musik auf Social Media bedeutet das meistens:

  • Ein Video enthält Musik, für die keine Nutzungsrechte vorliegen.
  • Der Rechteinhaber oder eine Kanzlei fordert die Unterlassung der Nutzung.
  • Zusätzlich können Kosten und Schadensersatz verlangt werden.

Eine typische Abmahnung enthält meistens:

  • Beschreibung der Rechtsverletzung
  • Aufforderung zur Unterlassung der Nutzung
  • Forderung nach Zahlung von Anwaltskosten oder Schadensersatz
  • eine Frist, innerhalb der reagiert werden muss

Ignoriert man eine Abmahnung, kann der nächste Schritt eine gerichtliche Auseinandersetzung sein.

Warum bekommt man eine Abmahnung wegen Musik?

Der häufigste Grund ist die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik ohne entsprechende Lizenz.

Viele Social-Media-Nutzer gehen davon aus, dass Musik frei verwendet werden darf, sobald sie auf einer Plattform verfügbar ist. Das stimmt jedoch nur teilweise.

Typische Situationen, die zu Problemen führen können:

  • Musik aus Streamingdiensten im Video: Ein Song wird z. B. über Spotify oder Apple Music abgespielt und läuft als Hintergrundmusik im Video, das anschließend auf Instagram, TikTok oder YouTube veröffentlicht wird. Streamingmusik ist jedoch nur für das private Anhören lizenziert.
  • Songs aus der eigenen Musiksammlung: Gekaufte MP3s oder Musik von CDs werden als Soundtrack unter ein Video gelegt und auf Social Media hochgeladen – ohne die nötigen Nutzungsrechte.
  • Musik in kommerziellen Videos: Wird Musik in Videos verwendet, die Produkte, Dienstleistungen oder Kooperationen bewerben, gilt das meist als kommerzielle Nutzung und benötigt entsprechende Lizenzen.
  • Musik aus der Instagram-Musikbibliothek: Viele Nutzer verwenden Songs aus der Musikbibliothek von Instagram. Diese ist jedoch nicht immer für kommerzielle Inhalte freigegeben, daher sollten die jeweiligen Nutzungsbedingungen genau geprüft werden.

Was ist das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt kreative Werke wie:

  • Musik
  • Texte
  • Bilder
  • Filme

Der Urheber, also zum Beispiel der Komponist oder Produzent eines Songs, besitzt automatisch Rechte an seinem Werk.

Diese Rechte betreffen unter anderem:

  • Vervielfältigung des Werkes
  • Veröffentlichung
  • öffentliche Wiedergabe
  • Bearbeitung des Werkes

In Deutschland werden viele Musikrechte durch Verwertungsgesellschaften vertreten, beispielsweise durch die GEMA. Diese Organisationen kümmern sich darum, dass Urheber für die Nutzung ihrer Musik bezahlt werden.

Wichtig zu wissen:
Nur weil ein Song öffentlich verfügbar ist, bedeutet das nicht automatisch, dass er frei genutzt werden darf.

Wann gilt Musik als kommerziell genutzt?

Ein zentraler Punkt bei Abmahnungen ist die Frage der kommerziellen Nutzung.

Kommerziell bedeutet nicht nur, dass direkt Geld verdient wird. Auch indirekte wirtschaftliche Vorteile können bereits als kommerziell gelten.

Beispiele für kommerzielle Nutzung:

  • Unternehmensaccounts auf Social Media
  • Influencer-Marketing
  • Werbung für Produkte oder Dienstleistungen
  • Produktplatzierungen
  • Imagevideos für Firmen

Viele Plattformen unterscheiden deshalb zwischen:

  • privaten Accounts
  • Creator- oder Business-Accounts

Bei Business-Profilen sind die Nutzungsmöglichkeiten für Musik häufig deutlich eingeschränkt.

Privatperson vs. Unternehmen

Unternehmen und Influencer

Für Unternehmen und Influencer gelten meist strengere Regeln.

Besonders relevant ist das bei Plattformen wie:

  • Instagram
  • TikTok
  • Facebook
  • YouTube

Viele Plattformen stellen Musikbibliotheken bereit, deren Nutzung jedoch für kommerzielle Zwecke eingeschränkt sein kann.

Privatperson

Privatpersonen haben auf Social Media oft etwas mehr Spielraum, insbesondere wenn sie Musik aus den integrierten Musikbibliotheken der Plattformen verwenden.

Trotzdem gilt:

  • Auch private Accounts können gegen Urheberrecht verstoßen.
  • Eine Nutzung außerhalb der Plattformregeln kann problematisch sein.

Kosten einer Abmahnung

Die Kosten einer Abmahnung können stark variieren, setzen sich aber meist aus mehreren Teilen zusammen:

1. Anwalts- und Ermittlungskosten
Der Rechteinhaber lässt die Abmahnung meist durch eine Kanzlei verschicken.

2. Schadensersatz
Hier wird berechnet, welche Lizenzgebühren theoretisch hätten gezahlt werden müssen.

3. Vertragsstrafe bei zukünftigen Verstößen
In einer Unterlassungserklärung wird häufig eine Vertragsstrafe festgelegt. Bei einem erneuten Verstoß gegen die Unterlassung kann diese Strafe fällig werden.

Je nach Fall können die Kosten schnell mehrere hundert bis mehrere tausend Euro betragen.

Was tun, wenn man eine Abmahnung erhält?

Eine Abmahnung kann erstmal sehr beunruhigend wirken. Wichtig ist jedoch, ruhig und überlegt zu handeln.

Typische Schritte:

1. Ruhe bewahren

Eine Abmahnung bedeutet nicht automatisch, dass alle Forderungen berechtigt sind.

2. Prüfen auf Echtheit

Überprüfen der Abmahnung, da es sich auch um ein Fake handeln könnte.

3. Fristen prüfen

Abmahnungen enthalten meist kurze Fristen. Diese sollten nicht ignoriert werden.

4. Inhalte entfernen

Das betroffene Video oder der Post sollte in der Regel zunächst offline oder auf privat gestellt werden.

5. Nichts vorschnell unterschreiben

Unterlassungserklärungen können langfristige Konsequenzen haben.

6. Rechtsberatung einholen

Ein Anwalt für Urheberrecht kann prüfen, ob die Forderung echt und berechtigt ist.

Wie kann man eine Abmahnung vermeiden?

Die bewährteste Strategie aus der Praxis ist natürlich eine Abmahnung gar nicht erst entstehen zu lassen.

Legale Musikquellen nutzen

Es gibt viele Plattformen, die Musik mit klaren Lizenzen anbieten.

Beispiele:

Plattformregeln beachten

Viele Social-Media-Plattformen bieten eigene Musikbibliotheken.

Allerdings gilt hier häufig:

  • private Nutzung erlaubt
  • kommerzielle Nutzung und Bearbeitung eingeschränkt

Eigene Musik verwenden

Eine besonders sichere Lösung ist die Nutzung von:

  • eigener Musik
  • Musik von befreundeten Künstlern
  • Musik mit klarer Lizenz

Gerade für Unternehmen kann das langfristig sinnvoll sein, da individuelle Musik oft das Audio Branding verbessert.

Lizenzfreie Musik nutzen

Auch sogenannte lizenzfreie Musik kann eine Alternative sein.

Hier sollte jedoch immer genau geprüft werden:

  • welche Lizenz gilt
  • ob kommerzielle Nutzung erlaubt ist
  • ob eine Namensnennung erforderlich ist

Häufige Mythen über Musik auf Social Media

Rund um Musikrechte halten sich einige hartnäckige Irrtümer.

„Wenn ich den Künstler nenne, ist es erlaubt.“
Leider falsch, denn eine Namensnennung ersetzt keine Lizenz.

„Nur ein paar Sekunden sind erlaubt.“
Es gibt keine feste Zeitgrenze. Zum Beispiel der Mythos “15-Sekunden-Regel

„Wenn ich kein Geld verdiene, ist es legal.“
Auch nicht-kommerzielle Nutzung kann eine Urheberrechtsverletzung sein.

Fazit

Musik macht Social Media lebendiger, gleichzeitig ist sie aber auch ein rechtlich sensibles Thema.

Gerade durch die steigende Zahl an Abmahnungen wird deutlich, dass viele Nutzer die rechtlichen Rahmenbedingungen unterschätzen.

Die wichtigsten Punkte sind darum:

  • Musik ist immer urheberrechtlich geschützt
  • Social-Media-Plattformen regeln die Nutzung unterschiedlich
  • kommerzielle Nutzung ist besonders kritisch
  • im Zweifel sollten immer Lizenzen geprüft werden und ein Okay zur Nutzung vom Urheber einholen.

Wer sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigt und Musik bewusst auswählt, kann viele Probleme vermeiden.

Als Musikproduzent sehe ich täglich, wie wichtig es ist, dass Urheber fair vergütet werden, allerdings ist es auch wichtig, dass Creator verstehen, wie sie Musik rechtssicher einsetzen können.

Ronald Kah
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