GEMA klagt gegen Suno – Überblick & mögliche Folgen

GEMA klagt gegen Suno – Überblick & mögliche Folgen

Die GEMA hat 2025 Klage gegen die KI-Musikplattform Suno eingereicht. Als Musikproduzent finde ich das Thema besonders spannend und möchte im folgenden Blogartikel einen Überblick dazu geben.

Aktuell klagt die GEMA gegen die KI-Musikplattform Suno. Es geht um die Nutzung geschützter Werke zum Training und zur Erzeugung von KI-Musik. Je nach Ausgang des Verfahrens könnte das große Auswirkungen auf GEMA-Mitglieder haben, finanziell wie rechtlich und auch in Bezug auf das Urheberrecht in der Musik und KI im Allgemeinen.

Ich selbst bin kein Mitglied der GEMA. Als Komponist und Produzent komponiere ich GEMA-freier Musik und biete diese für kleinere Unternehmen und Influencer an. Genau deshalb interessiert mich diese Klage besonders: nicht, weil sie mich unmittelbar betrifft, sondern weil sie grundsätzliche Fragen über Urheberrecht, Bezahlmodelle und Ethik im Zeitalter künstlicher Intelligenz aufwirft.

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, sondern ein persönlicher Blick auf das aktuelle Geschehen und was es für Musiker wie mich bedeuten könnte.

GEMA erklärt 

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine deutsche Verwertungsgesellschaft, die die Urheberrechte von Musikschaffenden wahrnimmt und

Suno erklärt

Suno ist eine KI-Musikplattform, mit der Nutzer mithilfe künstlicher Intelligenz automatisch Musikstücke inklusive Melodie, Arrangement und Gesang aus Texteingaben (Prompts) generieren können.

Was passiert gerade? Ein kurzer Überblick

Die GEMA wirft Suno vor urheberrechtlich geschützte Musik aus dem von ihr vertretenen Repertoire ohne Lizenz genutzt zu haben. Zum einen soll diese Musik zum Training der KI-Modelle verwendet worden sein, zum anderen sollen durch Suno erzeugte Musikstücke stark an bekannte Werke erinnern, beginnend bei Melodie, Harmonie, Gesang bis hin zum Stil.

Aus Sicht der GEMA ist das eine klare Verletzung des Urheberrechts und gefährdet die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder. Die Forderung ist im Kern einfach:

Die GEMA strebt eine faire Beteiligung der Urheber an der Nutzung ihrer Werke durch KI an, nicht jedoch ein generelles Verbot.

Mögliche Ausgänge

Wenn die GEMA gewinnt

  • KI-Firmen müssen Lizenzen zahlen
  • GEMA-Mitglieder profitieren
  • Druck auf unabhängige Musiker könnte steigen sich Verwertungsgesellschaften anzuschließen

Das stärkt bestehende Systeme. Urheber außerhalb profitieren erst einmal nicht.

Wenn die GEMA verliert

  • KI-Training mit Musik bleibt weitgehend unreguliert
  • wirtschaftlicher Druck auf Musiker wächst
  • Urheberrechte drohen weiter zu erodieren

Auch das wäre kein gutes Signal, weder für GEMA-Mitglieder noch für unabhängige Künstler.

Denkbare Alternativen

Langfristig könnten neue Modelle entstehen:

  • direkte Lizenzierung von Künstlern an KI-Plattformen
  • transparente Datenbanken mit Opt-in-Werken (eine Datenbank mit Musik, die Urheber ausdrücklich für das KI-Training freigegeben haben)
  • neue Vergütungssysteme jenseits klassischer Verwertungsgesellschaften

Vielleicht ist die aktuelle Klage nur der erste Schritt in eine grundlegendere Debatte. Wie wir in Zukunft das Thema Kreativität betrachten. Hier mehr zum Thema “KI vs. menschliche Musik“.

Finanzielle Auswirkungen auf Musiker – wenn die GEMA gewinnt

Wenn die GEMA die Klage gewinnt (und das ist wahrscheinlich, nachdem sie bereits gegen OpenAI einen ersten Erfolg verbuchen konnte) hätte das natürlich finanzielle Auswirkungen. Denn letztendlich wird es auf einen Deal hinauslaufen, denn dafür ist Suno mittlerweile ein zu großer Player im Geschäft, was bedeutet, eine Übereinkunft wäre auch für die GEMA lukrativ.

Für GEMA-Mitglieder

Für GEMA-Mitglieder geht es um viel Geld. Sollte die GEMA mit ihrer Klage Erfolg haben, könnten:

  • Lizenzmodelle für KI-Training etabliert werden
  • neue Einnahmequellen entstehen
  • rückwirkende Vergütungen gefordert werden

Für viele Komponisten, Texter und Verlage wäre das ein wichtiges Signal:
Kreative Arbeit behält auch im KI-Zeitalter einen messbaren wirtschaftlichen Wert.

Für unabhängige Musiker

Bei nicht-bei-der-GEMA gemeldete Musiker/rinnen ist die Lage komplizierter:

  • Ich profitiere nicht automatisch von möglichen Lizenzzahlungen.
  • Es gibt keine Verteilungsmechanismen für „freie“ Urheber.
  • Selbst wenn KI-Firmen zahlen müssen, fließt dieses Geld zunächst nur in bestehende Verwertungssysteme.

Das wirft eine unbequeme Frage auf:
Entsteht hier eine neue Zweiklassengesellschaft unter Musikern?

GEMA-Mitgliedschaft als Voraussetzung für Schutz und Vergütung – während unabhängige Künstler weiter unsichtbar bleiben? Ich hoffe, dass die Auswirkungen dieses Urteils allen Urhebern zugutekommen.

Mögliche Auswirkungen auf Nutzer und Creator

Auch auf Anwender von KI-Musik, wie Creator, Influencer und Medienunternehmen, könnte das Urteil mögliche Auswirkungen haben, hier mal einige aufgelistet:

  • Höhere Kosten: Kommerzielle Lizenzen könnten teurer werden, z. B. für Werbung, Imagefilme oder Social-Media-Einsätze.
  • Rechtliche Unsicherheit: Nutzer müssen eigenständig prüfen, ob KI-generierte Tracks legal genutzt werden können.
  • Kennzeichnungspflichten: Plattformen oder Gesetze könnten verlangen, KI-Musik klar zu kennzeichnen. Adam Mosseri, Head of Instagram, kann sich hier sogar vorstellen menschliche Inhalte aktiv zu verifizieren.

KI-Label als sinnvolle Forderung

Ich bin für eine Kennzeichnungspflicht bei der Verwendung von KI-Musik, besonders im kommerziellen Bereich wie Kinofilmen, Serien, Social-Media-Projekten oder öffentlichen Aufführungen. Eine solche KI Kennzeichnung (oder Verifizierung echter menschlicher Inhalte) würde klar machen, ob in ein Werk Zeit, Kreativität und menschliche Arbeit investiert wurden oder

ob es ein mittelmäßiges Produkt ist, mit der Intention „Für den Hörer oder die Hörerin wird es schon reichen“.

Der Youtuber Ultralativ bringt die Gedanken von künstlerischen Imitaten per Knopfdruck und den Begriff “Ästhetische Verantwortung” in seinem Video wunderbar auf den Punkt:

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Mehr Informationen

Doch lieber menschliche Musik?

Ein entsprechendes Urteil der GEMA könnte den Auftakt für weitere rechtliche Auswirkungen bilden, etwa strengere Regulierungen und höhere Kosten für KI-Musik, wodurch die Zusammenarbeit mit menschlichen Komponisten langfristig attraktiver wird, insbesondere im kommerziellen Bereich.

Die Arbeit mit einem menschlichen Musiker bietet dabei mehrere Vorteile:

  • Direkter Austausch mit einer Fachkraft, die über jahrelange Erfahrung und fundiertes Know-how verfügt, von dem man profitieren und lernen kann.
  • Keine Notwendigkeit, einer KI-Kennzeichnung, denn Inhalte können authentisch und glaubwürdig präsentiert werden.
  • Es wird Vertrauen geschaffen und schafft echte Bindungen, wenn von Menschen für Menschen geschaffene Musik präsentiert wird.
  • Klar kalkulierbare Kosten von Beginn an können durch transparente Honorarmodelle und eindeutige vertragliche Regelungen bei der Zusammenarbeit mit einem menschlichen Komponisten realisiert werden.

Musikeinsatz nicht mehr differenziert betrachten, sondern holistisch

Holistisch“ steht hier für eine Gesamtbetrachtung: Musik wird als Teil eines akustischen Gesamtkonzepts verstanden. Es geht also darum, wie Musik so eingesetzt werden kann, dass eine Marke, egal ob kleiner Influencer oder großes Unternehmen, nach außen authentisch klingt.

Musik wird oft nur als Füllmaterial eingesetzt, ohne dass darauf geachtet wird, wie sie wirkt, und kann so am Ende stören, wie der Blogartikel „Warum ist Filmmusik so laut?“ zeigt.

Gerade in einer Zeit, in der audiovisuelle Inhalte allgegenwärtig sind, wird ein stimmiges Audio Branding immer wichtiger, um herauszustechen. Wenn Musik, Sound, Sprache und akustische Kommunikation bewusst gewählt werden und echte menschliche Arbeit, Zeit und Gefühl darin stecken, entsteht etwas reales. Dafür braucht es Know How, Erfahrung und keine Musik aus der (KI) Konserve.

Diese Liebe zum Detail, das Gespür für Nuancen und das echte Interesse daran eine Zielgruppe zu erreichen und abzuholen, wirken langfristig. Sie schaffen Vertrauen, Nähe und Identifikation, angefangen bei einem selbst und schließlich auch beim Publikum.
– Ronald Kah

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