Du suchst Hintergrundmusik für Videos? Dann findest Du hier wichtige Tipps zur Nutzung sowie eine Playlist mit gemafreien Songs zur privaten und kommerziellen Nutzung.
Als Filmkomponist biete ich kostenlose gemafreie Musik an und behandle zudem auf meinem Blog verschiedene Themen der Musiknutzung. Im heutigen Blogartikel möchte ich Dir einen Überblick geben, was bei der Nutzung von Hintergrundmusik für Videos zu beachten ist, und wo Du die für Dich perfekte Musik finden kannst.
Mein Wissen beziehe ich dabei aus Quellen zum Thema Urheberrecht und aus meiner täglichen Arbeit mit gemafreier Musik. Hast Du Fragen oder Anmerkungen, kannst Du gern einen Kommentar hinterlassen, oder mich per Mail kontaktieren.
Wirkung überlegen
Die Wirkung von Filmmusik ist ein Themengebiet für sich. Als Video-Creator stellt sich deshalb am Anfang die Frage, ob die gewünschte Musik eher unterstützend oder mitreißend sein soll? Beispiel: Für ein Tutorial-Video oder einen Stream empfiehlt sich ein eher einfach strukturierter und ruhiger Song, der sich im Hintergrund aufhält und dadurch der menschlichen Stimme genügend Raum geben kann. Bei einem Werbevideo hingegen, in dem eine Spannung aufgebaut werden soll, kann die Musik sehr viel dominanter in den Vordergrund treten.
Tipp: Musik wirkt dann am besten, wenn sie dem Zuschauer als solche nicht auffällt.
Stimmung auswählen
Eine wichtige Aufgabe von Musik ist es die Stimmung von Bildern einzufangen. Damit ein Video wie gewünscht wirken kann, sollte also die Auswahl der Hintergrundmusik gut überlegt sein. Bei actiongeladenen Szenen bietet sich dramatische Musik an, die dynamisch und energetisch ist. Möchte man hingegen eine romantische Stimmung erzeugen, eignen sich gefühlvolle Streicher oder eine emotionale Klaviermusik.
Zielgruppe wählen
Ein weiterer Punkt für die Wahl der richtigen Hintergrundmusik ist, sich Gedanken darüber zu machen, welche Zielgruppe man ansprechen möchte und welche Musik bzw. welcher Musikstil dabei hilfreich sein kann. Zum Beispiel wird man heimatbewusste Zuschauer tendenziell weniger mit Metal-Musik begeistern. Filmmusik ist sehr vielseitig: von dramatischen Stücken bis hin zu gefühlvollen Klängen findet sich hier eine große Auswahl. Wichtig ist, dass sie zum Video und seiner Aussage passt.
Nutzungsrechte einholen
Wichtig: Alle Tipps zum Thema Urheberrecht sind keine Rechtsberatung. Für eine fundierte Meinung empfehle ich Dir einen professionellen Beistand zu suchen.
Ein nächster Schritt zur passenden Hintergrundmusik für Videos ist die Klärung der Rechtslage. Einfach den neusten Hit von Ariana Grande unter das eigene Video zu legen ist nicht erlaubt. Meist ist dieses Material geschützt und kann im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung führen. Der sicherste Weg fremde Musik zu nutzen, ist sich das schriftliche OK des Urhebers (Musiker/Komponist) oder das der Rechteinhaber (Label/Produktionsfirma) einzuholen. Hier eine grobe Übersicht der verschiedenen Nutzungsarten.
- Musik der GEMA: die GEMA ist eine der weltweit größten Autorengesellschaften und verfügt über einen großen Musikkatalog. Für die Nutzung sind Gebühren fällig, die an die GEMA entrichtet werden müssen. Entsprechende Preise und Formulare lassen sich auf deren Website einsehen.
- GEMAfreie Musik: es gibt Musiker (wie meine Wenigkeit), die auf die Mitgliedschaft bei der GEMA verzichten und ihre Musik als gemafrei vertreiben. Das hat zum einen den Vorteil, dass man als Künstler selbstbestimmter ist. Zum anderen haben Video-Creator einen direkten Ansprechpartner und können mit dem Urheber eine Lizenz aushandeln.
- Creative Commons Musik: weiterhin besteht die Möglichkeit Musik zu verwenden, die unter den Creative Commons Lizenzen zur Verfügung gestellt wird – meistens ist diese gemafrei. Oft wird diese kostenlos angeboten und bei Nutzung wird in der Regel nur Namensnennung verlangt.
- Auftragskomposition: da Songs aus Musikkatalogen viel verwendet werden, tauchen diese gefühlt in jedem dritten Video auf. Um mit seinem Video aus der Masse hervorzustechen, bietet sich daher eine Individuelle Auftragskomposition an, die direkt auf den Film, bzw. das Video, zugeschnitten ist.
Mehr Infos zum – Urheberrecht – Creative Commons – Musik in Videos
Wo findet man Hintergrundmusik?
Im Internet findest Du mehrere Anbieter, die Hintergrundmusik für Videos für diverse Zwecke zur Verfügung stellen. Die Auswahl ist sehr groß. Kostenlose Musik findest Du beispielsweise auf Free Music Archive, Jamendo, in der YouTube-Bibliothek und auf Soundcloud. Außerdem biete ich selbst gemafreie- und Creative Commons Musik hier auf ronaldkah.de an. Hör doch mal rein!
>>>Bedingungen für die Nutzung<<<
Häufige Fragen (FAQ)
Bei jeder Neuschöpfung eines Musikstücks, gilt das Urheberrecht. Das bedeutet, dass bei Verwendung die Genehmigung des Urhebers eingeholt werden muss oder der Erwerb von Lizenzen notwendig ist.
“lizenzfrei” kann man mit “lizenzgebührenfrei” oder umgangssprachlich “GEMA-frei” übersetzen. Als „lizenzfreie Musik“ wird also Musik bezeichnet, bei der eine einmalige Lizenzgebühr zu zahlen ist, um im Gegenzug umfassende Nutzungsmöglichkeiten zu genießen. Mehr dazu “Lizenzfreie Musik Erklärung“.
GEMA-freie Musik wird oft auch als lizenzfreie Musik bezeichnet. Möchte man diese nutzen, muss in der Regel eine Nutzungslizenz erworben werden. In den meisten Fällen ist dafür eine einmalige Nutzungsgebühr erforderlich, es gibt aber auch Anbieter von kostenloser GEMAfreier Musik.
Ein musikalisches Werk ist insgesamt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers urheberrechtlich geschützt. Ist diese Zeit verstrichen, wird es gemeinfrei. Aber Achtung, Plattenfirmen oder Labels können über Nutzungsrechte von Aufnahmen verfügen, in diesem Fall sollte man sich vor einer Nutzung informieren.
Alle Lieder und musikalischen Werke unterstehen dem Urheberrecht. Deshalb gilt allgemein bei Nutzung, den Urheber um eine schriftliche Erlaubnis zu bitten.
Ein Lied darf dann verwendet werden, wenn der Nutzer über die notwendigen Rechte verfügt. Die Verwendung ohne die schriftliche Einwilligung des Urhebers oder der Rechteinhaber kann zu Abmahnungen führen.
Ein Lied ist dann GEMAf frei, wenn der Urheber nicht als Mitglied der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) gemeldet. Trotzdem können für die Nutzung des Lieds Lizenzgebühren anfallen.
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