KI-Musik nutzen oder veröffentlichen? Hier erfährst Du alles zu Rechten, GEMA, Lizenzen & Co. – übersichtlich für Creator & Firmen.
Künstliche Intelligenz verändert die Art, wie Musik entsteht. Was einst Komponisten und Musiker in kreativer Handarbeit erschufen, kann heute durch Algorithmen in Sekundenschnelle generiert werden. Diese Entwicklung wirft jedoch nicht nur technische und ethische, sondern auch rechtliche Fragen auf – insbesondere: „Darf ich KI-Musik einfach so veröffentlichen?“
In diesem Artikel beleuchte ich das Thema aus meiner Sicht als Komponist und Musikproduzent. Ich gebe einen Überblick darüber, was Content-Creator, Unternehmen, Filmemacher und alle, die Inhalte mit Musikuntermalung auf Social Media veröffentlichen möchten, über KI-generierte Musik, Urheberrecht, GEMA, Abmahnungen und Monetarisierung wissen sollten.
Was ist KI-Musik überhaupt?
KI-Musik ist Musik, die mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt wird – zum Beispiel durch Tools wie AIVA, Soundraw, Amper Music oder Suno.ai. Diese Systeme analysieren große Mengen Musikdaten und erstellen daraus neue Musikstücke. Die Resultate reichen von einfachen Loops bis hin zu vollständigen Kompositionen.
➡️ Mehr dazu: KI-generierte Musik: Ein Überblick
KI-Musik und das Urheberrecht
Das deutsche Urheberrecht (§ 2 UrhG) schützt Werke, wenn sie „persönliche geistige Schöpfungen“ sind. Und genau hier liegt das Problem: Eine KI besitzt keine Persönlichkeit – also kann sie laut geltendem Recht nicht Urheber sein.
§ 7 UrhG: „Urheber ist der Schöpfer des Werkes.“
Wer also ist der rechtliche Urheber von KI-Musik? Es gibt aktuell keine eindeutige gesetzliche Regelung. Die Rechte können je nach Anbieter auf den Nutzer übergehen – oder beim Tool-Anbieter verbleiben.
Wichtig: Viele KI-Anbieter wie Soundraw oder AIVA gewähren Nutzungsrechte, aber keine Urheberrechte. Das bedeutet: Du darfst die Musik verwenden, aber nicht als Dein Werk ausgeben oder exklusiv schützen lassen.
➡️ Weiterführend: Musikproduktion mit KI – Urheberrecht einfach erklärt
KI und GEMA
Die GEMA vertritt Urheberrechte von natürlichen Personen. KI-Kompositionen fallen nicht unter die GEMA – es sei denn, ein menschlicher Urheber beansprucht das Werk für sich, z. B. durch Bearbeitung oder Veredelung.
GEMA (Sinngemäß): „Die GEMA kann nur Werke vertreten, deren Urheber eine natürliche Person ist.“
Aber: Sobald ein Mensch in den Entstehungsprozess eingreift – etwa durch Arrangement, gezielte Vorgaben oder Nachbearbeitung – kann daraus ein urheberrechtlich schützbares Werk entstehen. Dieses könnte theoretisch GEMA-pflichtig werden, wenn der Urheber Mitglied ist oder wird.
GEMA, KI und Urheberinteressen
Die GEMA sieht die Entwicklung mit Sorge: Gemeinsam mit der französischen SACEM warnt sie vor massiven Einnahmeverlusten durch KI – laut einer Studie könnten in Europa bis 2028 über 2,7 Milliarden Euro an Urheberentgelten wegfallen.
Ein Hauptproblem: Viele KI-Systeme werden mit Musikdaten trainiert, ohne die Erlaubnis der Rechteinhaber. Die GEMA hat bereits gegen Plattformen wie Suno geklagt, um die Rechte und Aufnahmen ihrer Mitglieder zu schützen.
Was heißt das für Content-Creator?
Auch wenn ein Musikstück „technisch“ von einer KI stammt, ist nicht garantiert, dass es frei von urheberrechtlichen Risiken ist. Es besteht die Gefahr, dass Elemente verwendet wurden, die auf geschütztem Material basieren – insbesondere bei besonders „menschlich klingender“ KI-Musik wie Stimmfarben oder Gesangsimitationen im allgemeinen.
✅ Fünf Dinge, die Du bei KI-generierter Musik (z. B. mit Suno) beachten solltest:
- Lizenz- und Rechteklärung: Prüfe die Bedingungen der KI-Plattform genau – achte auf kommerzielle Nutzungsrechte, GEMA-Freiheit und ob Du die Musik wirklich verwenden und weiterverbreiten darfst.
- Urheberrechtlich geschützte Inhalte vermeiden: Achte darauf, dass die KI-Musik keine geschützten Melodien, Samples oder Stilkopien enthält, die rechtlich problematisch sein könnten.
- Kennzeichnung als KI-Musik: Je nach Plattform oder Gesetzeslage kann eine Kennzeichnung wie „Musik generiert mit KI“ erforderlich oder zumindest empfehlenswert sein.
- Social-Media-Plattformrichtlinien beachten: Jede Plattform (YouTube, TikTok, Instagram etc.) hat eigene Regeln für Musikverwendung und Monetarisierung (Beispielsweise Aussage von YouTube) – auch bei KI-generierten Inhalten.
- Im Zweifel individuelle Musik nutzen: Für volle Kontrolle und rechtliche Sicherheit kann es sinnvoll sein, Musik von menschlichen Komponist:innen oder Sounddesignern zu verwenden.
➡️ Noch klarer wird’s hier: KI-Musik verwenden: Tipps & Tools
KI-Musik veröffentlichen – darf ich das?
Kurz gesagt: Ja, aber mit Einschränkungen. Du darfst KI-Musik veröffentlichen, wenn:
- Du die Nutzungsbedingungen des Tools genau beachtest,
- die Musik nicht urheberrechtlich geschützt ist (z. B. Samples enthält),
- Du keine irreführenden Angaben zum Urheber machst,
- und Du keine Rechte Dritter verletzt.
Viele Tools bieten Lizenzen für die kommerzielle Nutzung – achte dabei genau auf die Nutzungsbedingungen: Wie lange gilt die Lizenz? In wie vielen Projekten darfst Du die Musik einsetzen? Und wie sind Urheberrechte und Weitergabe geregelt? Lies unbedingt das Kleingedruckte!
Mögliche Abmahnungen
Wer KI-Musik ohne gültige Lizenz verwendet oder Rechte Dritter verletzt (z. B. durch KI-generierte Samples bekannter Künstler), riskiert Abmahnungen – genau wie bei jeder anderen Musik.
Beispielhafte Risiken:
- Unzulässige Nutzung urheberrechtlich geschützter Daten im Trainingsmaterial der KI
- Verwechslungsgefahr mit geschützten Werken (sog. „Style Copying“)
- Falsche Deklaration der Musik als „selbst produziert“
Tipp: Führe ein Lizenzarchiv – speichere für jedes Stück die Nutzungsrechte, Screenshots, E-Mails etc.
Mit KI-Musik Geld verdienen – geht das?
Nutzung als Content Creator/in
Grundsätzlich ja. Viele Content-Creator nutzen KI-Musik in:
- YouTube-Videos (mit Monetarisierung),
- Podcasts,
- Online-Kursen,
- Social-Media-Reels,
- Werbeclips und Games.
Aber: Die Monetarisierung hängt davon ab, ob Du die kommerziellen Rechte besitzt. Einige Tools erlauben nur nicht-kommerzielle Nutzung. Andere fordern eine Umsatzbeteiligung oder eine Gebühr.
KI-Musik einfach verkaufen – ist das erlaubt?
Viele stellen sich vor, KI-Musik mit einem Klick zu erstellen und dann über Plattformen wie Spotify, Pond5 oder AudioJungle zu vertreiben. In der Praxis ist das jedoch rechtlich problematisch:
- Plattformen verlangen eindeutige Rechte. Bei DistroKid musst Du nachweisen, dass Du keine Rechte Dritter verletzt – andernfalls wird der Track nicht veröffentlicht oder kann nachträglich gesperrt werden (DistroKid-Richtlinien).
- YouTube Content ID nimmt nur Inhalte auf, an denen Du die vollen, exklusiven Rechte besitzt. Ohne eindeutige Rechtezuweisung kann Dein Inhalt nicht monetarisiert oder geschützt werden (YouTube Content ID Anforderungen).
- GEMA-Anmeldung ist bei reiner KI-Musik nicht möglich. Die GEMA vertritt laut eigener Aussage nur Werke, deren Urheber eine natürliche Person ist. Rein KI-generierte Werke ohne menschliche schöpferische Beteiligung können nicht gemeldet werden – und Du erhältst damit keine Tantiemen
Empfehlungen für Content-Creator, Unternehmen & Co.
✅ Lies die Nutzungsbedingungen jedes KI-Tools genau.
✅ Nutze nur Tools, die kommerzielle Lizenzen anbieten.
✅ Verwende KI-Musik eher als Ergänzung – nicht als zentrales Werk.
✅ Dokumentiere Deine Lizenzen sauber.
✅ Im Zweifel: Nutze GEMA-freie Musik von menschlichen Komponisten – z. B. von mir 😉
🤝 Musik von Menschen bringt mehr als nur Sound.
KI-Musik ist praktisch – aber unpersönlich. Echte Künstler liefern Stil, persönlichen Kontakt, rechtliche Sicherheit und oft mehr Reichweite durch ihre eigene Community.
Fazit: Veröffentlichen mit Verantwortung
Die Technologie ist faszinierend – aber rechtlich oft unsicher. Wer KI-Musik veröffentlicht, muss sich mit Urheberrecht, GEMA und Lizenzen befassen. Als Komponist sehe ich KI nicht nur als Konkurrenz, sondern auch als Werkzeug. Doch eines bleibt klar:
„Kreativität ist mehr als nur Berechnung – sie ist Ausdruck, Persönlichkeit und Emotion.“
Wenn Du rechtssichere, GEMA-freie Musik mit menschlichem Charakter suchst, bist Du auf meiner Website genau richtig. Lass uns gemeinsam Musik erschaffen, die nicht nur funktioniert – sondern berührt.
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Quellen:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG): https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
- GEMA: https://www.gema.de/
- Eigene Artikel: Blog Ronald Kah
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Hallo Ronald, mein Name ist Uli Humme aus Dortmund. Ich bin Komponist, Texter und Arrangeur. Mittlerweile bin ich schon 67 Jahre. Ich mache seit über 40 Jahren Musik und habe so einige Songs von mir veröffentlicht. Leider ohne großen Erfolg. Meistens dümpelt das alles vor sich hin. Auch erweist es sich immer als schwierig, den passenden Interpreten für die Songs zu finden. Seit ein paar Monaten habe ich mich mit KI angefreundet. Ich bin davon mittlerweile überzeugt, daß KI in der Musikindustrie immer mehr an Bedeutung gewinnt. Wenn man als Songwriter gute Texte schreibt und diese dann in den KI Tools wie SUNO oder SONGER eingibt, dann erhät man auch ein dementsprechend gutes Ergebnis. Da stimmt dann alles (Gesang, Sound, Orchestrierung, Abmischung etc.) All das, was man so nur mit immens großem Aufwand (Technik, Sänger/in etc.) hinbekommt.
Dem Zuhörer ist es eh egal, woher die Musik kommt.
Richtig Ronald, Musik machen – soll Spaß machen. Deshalb sehe ich im Moment KI generierte Musik nicht als Konkurrenz, sondern als geeignetes Hilfsmittel, die eigenen Werke weltweit zu distributen.
Alles Gute und ein schönes Weihnachtsfest !
Hallo Ullrich,
vielen lieben Dank für Deinen ausführlichen Kommentar 🙂
Ja, KI wird auf lange Sicht ein Bestandteil in der Musikproduktion werden, ähnlich wie damals der Synthesizer.
Trotzdem möchte ich Tools wie Suno nicht für meine Songs verwenden, zum einen aus rechtlicher Sicht (es läuft ja noch die Klage der GEMA gegen Suno), und zum anderen habe ich mir in 20 Jahren Musikproduktion Wissen und Workflows aufgebaut, bei denen ich keine KI Tools brauche.
Ich nehme allerdings an, dass KI immer weiter in gängige DAWs einfließen wird um Arbeitsschritte zu verkürzen, z.B. einzelne Sequenzen zu erstellen, Hilfe beim Arrangement von Songs oder eben auch beim Mixing – das wäre schon sehr nice 🙂
Ich wünsche Dir auch ein schönes Weihnachtsfest und viel Erfolg mit Deiner Musik
Ronald
Hallo Ronald, wenn man KI Musik erstellt aber den Liedtext selber schreibt ist das auch kritisch zu sehen mit der Veröffentlichung? lg
Hallo Uwe,
vielen Dank für Deinen Kommentar.
Für die private Nutzung würde ich sagen, das Du für Deine Liedtexte KI-Musik verwenden kannst.
Sobald es jedoch um die Bekanntmachung Deines Namens oder mögliche Einnahmen geht, würde ich eher von einer Veröffentlichung abraten.
Das laufende GEMA-Urteil wird hier eine wichtige Richtung vorgeben. Es geht ja darum zu klären, wie Urheber- und Nutzungsrechte bei KI-Musik gehandhabt werden, inwieweit Plattformen geschützte Werke für das Training nutzen dürfen und wie Urheber dafür entsprechend kompensiert werden.
Es heißt erstmal abwarten und daher würde ich an Deiner Stelle lieber einen Song ganz ohne KI-Musik produzieren.
Musikalische Grüße
Ronald
Hallo Ronald,
vielen dank das du dir die Zeit genommen hast mir zu Antworten. Dann weiß ich bescheid und warte erstmal ab.
mfg Uwe