Was steckt hinter den Bezeichnungen “Gemeinfreie Musik” und “GEMAfreie Musik”? Und worin besteht der Unterschied? Hier findest Du Infos!
Als Musikproduzent und Komponist der GEMA-freie Musik komponiert und anbietet, bekomme ich öfter die Frage gestellt, worin der Unterschied zwischen GEMA-freier und gemeinfreier Musik besteht? Dieser Frage möchte ich in diesem Blogbeitrag beantworten.
Einleitung
Musik ist eine universelle Sprache, die uns in verschiedenen Lebenssituationen begleitet. Doch wenn es darum geht Musik in der Öffentlichkeit zu nutzen, sei es in Videos, bei Veranstaltungen oder in digitalen Medien, treten oft rechtliche Fragen auf. Zwei Begriffe, die dabei oft auftauchen, sind “GEMA-” und “gemeinfreie Musik“. Doch was bedeuten diese Begriffe, und welcher Unterschied besteht zwischen ihnen? In diesem Blogartikel möchte einen Blick auf diese beiden Begriffe geben.
Disclaimer: Seit Jahren setze ich mich mit dem Thema Musik und Urheberrechte auseinander und habe mir dementsprechend viel Wissen angeeignet. Trotzdem möchte ich empfehlen, bei konkreten Fragen eine Rechtsberatung aufzusuchen.
Gemeinfreie Musik erklärt
Aufnahmen von Musik, deren Urheber länger als 70 Jahre tot sind und deren erstmalige Aufnahme vor dem 1. Januar 1963 erfolgt ist, sind in Deutschland und in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemeinfrei.
Quelle: Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Musik#cite_note-4
Der Begriff “gemeinfreie Musik” hängt eng mit den Gesetzen des Urheberrechts zusammen. In der Regel werden Werke gemeinfrei, wenn die Schutzfrist des Urheberrechts abgelaufen ist. In den meisten Ländern beträgt die Schutzfrist für Urheberrechte nach dem Tod des Urhebers oder der Urheberin etwa 70 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist werden die Werke Teil des öffentlichen Eigentums und gelten als gemeinfrei. Dies bedeutet, dass Aufnahmen, Noten und Texte von jedermann frei genutzt werden können, ohne dass Lizenzgebühren oder rechtliche Einschränkungen anfallen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Bearbeitungen oder aktuelle Tonaufnahmen von gemeinfreier Musik weiterhin durch das Urheberrecht geschützt sein können, da auch für sie eine Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers besteht.
GEMAfrei erklärt
GEMA-freie Musik bezieht sich auf Musik, für die keine Lizenzgebühren an die GEMA anfallen. Die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführung- und mechanische Vervielfältigungsrechte, ist in Deutschland dafür verantwortlich die Nutzungsrechte der Urheber von Musikstücken zu verwalten und wahrzunehmen. Dies bedeutet, die GEMA vertritt die Ansprüche auf Vergütung ihrer Mitglieder, wenn deren Werke in der Öffentlichkeit verwendet werden – in der Regel fallen dann Gebühren für den Nutzer an.
Wenn Musiker jedoch nicht Mitglied der GEMA sind, können sie ihre Musik als GEMA-frei kennzeichnen. Das bedeutet, dass sie die volle Kontrolle über die Nutzungsbedingungen ihrer Lieder haben und können selbst entscheiden, ob sie diese gegen einen festgelegten Preis oder kostenlos anbieten. Zudem darf die GEMA keine Gebühren für die Verwendung dieser Musik erheben.
Für Nutzer von GEMA-freier Musik fallen die Kosten zur Verwendung deutlich geringer aus. Einige Musiker bieten ihre Musik zudem kostenlos an. Dies ermöglicht eine flexiblere Verwendung von Musik in verschiedenen Projekten und ist besonders für unabhängige Künstler und Content-Ersteller von Vorteil.
Der Unterschied in der Verwendung
Der Hauptunterschied zwischen GEMAfreier und gemeinfreier Musik liegt in den Urheberrechten und den damit verbundenen Nutzungsbedingungen. Während auf GEMA-freien Liedern weiterhin Nutzungsgebühren anfallen können (das kann der Musiker selbst entscheiden), erlaubt gemeinfreie Musik eine freie Verwendung ohne Gebühren.
Tabelle
Eigenschaft | GEMA-freie Musik | Gemeinfreie Musik |
---|---|---|
Urheberrechtlicher Status | Urheberrechtlich geschützt, erfordert Lizenz bzw. Freigabe | Urheberrechte abgelaufen, keine Lizenz erforderlich |
Typische Musikstile | Oft moderne Kompositionen, speziell für Medienprojekte | Häufig traditionelle Volkslieder, klassische Werke |
Gebühren oder Kosten | Gebühren können anfallen, aber sind niedriger oder kostenfrei | Keine Gebühren oder Lizenzkosten |
Fazit
Es gibt GEMA-freie Songs, die kostenlos sind oder weiterhin mit bestimmten Nutzungsrechte oder mit Gebühren verbunden sind. Bei gemeinfreier Musik ist es entscheidend, sicherzustellen, dass die Schutzfrist abgelaufen ist, denn, wie bereits erwähnt, können Urheberrechte bei aktuellen Aufnahmen bekannter Volkslieder fortbestehen.
Mein Tipp: Bei der Auswahl der richtigen Musik für Dein Projekt (Film, YouTube, Gewerbe) ist der erste Schritt, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren.
- Achte bei GEMA-freien Musikstücken darauf
- ob diese kostenlos genutzt werden können oder mit Gebühren oder bestimmten Nutzungsbedingungen verbunden sind.
- dass diese auch für auch kommerzielle Zwecke verwendet werden können.
- Achte bei gemeinfreien Liedern darauf
- ob die Schutzfrist für Urheberrechte abgelaufen sind
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