Du möchtest einen Song oder Musik covern und veröffentlichen? Dann stellst Du Dir bestimmt die Frage, was man dabei beachten muss? Hier findest Du Tipps und Informationen im Überblick!
Ein kurzer Disclaimer zu Beginn: Ich bin weder Rechtsexperte, noch können meine Blogbeiträge zum Urheberrecht als rechtsverbindlich gesehen werden. Vielmehr habe ich mich als Filmkomponist intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und möchte daher meine Erkenntnisse mit Dir teilen. In konkreten Fällen empfehle ich Dir daher einen professionellen Rechtsbeistand aufzusuchen. Nun aber zum Thema.
Was ist ein Coversong?
Ein Coversong ist eine Neuinterpretation, Aufnahme oder Neufassung eines bereits veröffentlichten Liedes. Bei diesem Cover werden die Grundstrukturen, sowohl der Songtext, als auch die Komposition, im wesentlichen beibehalten. Die Bezeichnung stammt aus dem englischen und bedeutet so viel wie “to cover“, da das originale Musikwerk von einer neuen Fassung quasi “überdeckt” wird.
Arten von Coversongs
Ein Coversong kann aus unterschiedlichen Motivationen erfolgen, sich aber auch in seiner Machart zum Original unterscheiden. Hier mal eine Übersicht:
- Übersetzung: Es gibt viele Songs, die vom englischen ins deutsche, oder umgedreht, bzw. auch in andere Sprachen übersetzt werden.
- Remix: Coversongs die originale Tonspuren verwenden und diese mit neuen Aufnahmen und Ideen erweitern, bzw. daraus einen neuen Mix entstehen lassen.
- Sampling: Gerade in der Hip Hop Musik finden sich Musikstücke, die Auszüge (Samples) von bereits veröffentlichten Songs verwenden.
- Parodie: Es ist nicht unüblich, dass bestehende Songtexte so umgeschrieben werden, dass sie einen humoristischen Sinn ergeben. Eines der wohl bekanntesten Beispiele ist der “Steuersong” der Gerd Show, inspiriert vom “Las Ketchup” Song.
- Neuer Stil: Es gibt Coversongs, die eine originale Komposition in einem neuen Stil interpretieren. So werden aus Popliedern Countrysongs oder Rockbaladen werden zu Acapella Songs.
Urheberrecht
Grundsätzlich sollte beim Covern eines Songs auf das Urheberrecht geachtet werden. So steht dem Urheber nach §12 UhrG das Recht zu über die Art der Veröffentlichung seines Werkes zu bestimmen – das schließt nach §23 UhrG auch Coverversionen ein. Folgende zwei Möglichkeiten Coversongs zu veröffentlichen bieten sich Dir:
- Cover, dass vollständig mit dem Original übereinstimmt: Hier schaust Du, ob dieser Song bei der GEMA gemeldet ist. Ist dies der Fall, musst Du Deinen Coversong bei der GEMA anmelden. Diese leitet dann ihre Einnahmen an den Urheber weiter.
- Bearbeitung, die nach §3UhrG eine schöpferische Eigenleistung bedeutet: Hast Du das Arrangement, die Komposition bzw. die Machart des Originalsongs so sehr verändert, dass man daraus eine besondere eigenständige schöpferische Leistung erkennen kann, brauchst Du eine direkt schriftliche Erlaubnis vom Urheber.
Zusammengefasst heißt das, Du darfst eine Coverversion nur mit einer gültigen Lizenz (durch die GEMA oder dem Urheber) veröffentlichen. In allen Fällen empfehle ich Dir eine schriftliche Erlaubnis vom Urheber einzuholen.
YouTube & Twitch
Ein aktuelles Thema ist die Musiknutzung auf Twitch. Viele Accounts wurden gestriket bzw. aufgefordert Videos mit geschützten Audioinhalten zu löschen. Grund dafür sind ansteigende Anfragen der DMCA (der US-amerikanischen GEMA). Die gleiche Situation finden wir auch auf YouTube. Hier gibt es zwar eine gemeinsame Einigung in Sachen Musik, trotzdem rät YouTube in seinen Richtlinien keine urheberrechtlich geschützten Inhalte ohne schriftliche Einverständnis der Rechteinhaber hochzuladen.
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Hallo, Ronald,
ich habe meinen Sohn beim Klassenvorspiel in der Musikschule aufgenommen. Er spielte ein Stück von Prokofjew. Das Video bearbeitet und auf seinem YouTube Kanal veröffentlicht. Nun haben wir entdeckt, dass auf dieses Video eine Urheberrechtsbeschwerde vorliegt. Nun sind wir irritiert. Das heißt, dass die Werke von Prokofjew dürfen selbstverständlich aufgenommen werden aber nicht öffentlich gemacht bzw. man muss die Urheberrechtsinhaber (Abramus Digital, LatinAutor – Warner Chappell, LatinAutorPerf, UNIAO BRASILEIRA DE EDITORAS DE MUSICA – UBEM) um Erlaubnis fragen????
Hallo Olga,
vielen Dank für Deine Frage.
In diesem Fall würde ich direkt um Erlaubnis bitten.
Denn selbst nach dem Tod des Komponisten sind seine Werke weiterhin geschützt. Prokofjew ist 1953 gestorben, somit sind seine Musikwerke noch nicht gemeinfrei (70 Jahre Regel in der EU & Schweiz https://de.wikipedia.org/wiki/Regelschutzfrist ). Und selbst wenn dies der Fall sein sollte, ist bei einem modernen Musikstück empfohlen ein Okay zur Verwendung/Cover einzuholen, damit Du keine Urheberrechtsbeschwerde, oder im schlimmsten Fall einen Strike bzw. eine Account-Sperre riskierst.
Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen?
Musikalische Grüße
Ronald
Ich bedanke mich für die ausführliche Antwort. Ich habe mich nun ein bisschen belesen.
Ich habe bei Henle Verlag auch diese Information mit 70 Jahren gefunden. Da ging es um die Herausgabe seiner Noten (Prokofjews). Also, es muss noch ein Jahr gewartet werden. Ich habe immer geglaubt, dass, wenn man das Stück selbst spielt, ist es dann in Ordnung. Denn man benutzt im Video keine Vertonung. Also, fremde Aufnahmen. Vor allem bis zu dieser Urheberrechtsbeschwerde wusste ich garn nicht, wer der Urheberrechtsinhaber von Prokofjews Werken ist/sind. Für mich ist es Klassik. Naja, man lernt immer dazu. Es steht, dass es für Kanal keine weitere Konsequenzen zu erwarten sind. Wir warten dann ein Jahr, dann hoffen wir, werden die Prokofjews Werke freigegeben. Ich wüsste auch nicht, wo genau ich um Erlaubnis bitten soll und wie es geht.
Vielen Dank noch mal für die ausführliche Antwort.
Schöne Grüße
Olga Klamm
Hallo Ronald,
ich hab eine Frage – ich möchte den Song ” I JUST CALLED TO SAY I LOVE YOU” von Stevie Wonder in einer Dance/House Version neu Arrangieren -dabei bleibt die Songstruktur, Text und Melodie gleich wie beim Original.
Einzig allein die Instrumentierung ändert sich.
Wäre dies noch eine Cover das ohne Genehmigung Veröffentlicht werden kann?
Beste Grüße aus Essen
Willi Förster
Hallo Willi,
vielen Dank für Deine Nachricht und Frage.
In diesem konkreten Fall empfehle ich Dir die Zustimmung des Urhebers einzuholen.
Musikalische Grüße
Ronald